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Pressemitteilung: Mittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für das Dreisamtal, Schwarzwald und Hochrhein

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Reinhold Pix (MdL): „Investitionen in den Ländlichen Raum machen ihn fit für zukünftige Herausforderungen.“

Die Grün-geführte Landesregierung fördert Wohnen, wohnortnahe Versorgung, Arbeiten, und attraktive Ortskerne in den Gemeinden im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg in 2017 mit 62 Mio. €. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg.

„Eine Vielzahl von Projekten im ganzen Land befinden sich im Wettbewerb um die ELR-Mittel. Nur die Projekte werden gefördert, deren Konzepte überzeugen. Sich in diesem Wettbewerb zu behaupten ist eine Auszeichnung“, sagt Pix. Das Programm für den Ländlichen Raum ist beliebt. Wie in den vergangenen Jahren gab es deutlich mehr Anträge als Mittel zur Verfügung standen.

„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern. In diesem Jahr legt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Innenentwicklung der Kommunen. So werden nahezu 50% der Mittel 2017 dafür verausgabt. Durch Innenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch eindämmen und Ortsmitten attraktiv halten“, so Pix. „Gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung und den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die Förderung auf die Innenentwicklung der Gemeinde.“

„Die in den vergangenen Jahren begonnene erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms, zu der beispielsweise energieeffizientes und umweltfreundliches Bauen oder Bürgerbeteiligung gehört, wird in 2017 mit dem neuen Schwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung konsequent fortgesetzt. Nie zuvor hatten die finanzielle Ausstattung des ELR und seine neue Ausrichtung ein so großes Potenzial, den Ländlichen Raum innovativ zu halten und nachhaltig zu stärken.“, sagt Pix.

Folgende Gemeinden können sich über Mittel aus dem ELR-Programm für ihre kommunalen Projekte freuen:

GemeindeMaßnahmeBetrag in €
Oberriedbarrierefreier Ausbau im Umfeld des BŸrgerhauses in Hofsgrund 95.480
FriedenweilerBaureifmachung mehrerer GrundstŸcke64.500
LenzkirchAufwertung seine Ortsmitte162.500
St. PeterUmbau der Mehrzweckhalle500.000
BonndorfNeubau eines barrierefreien Dorfgemeinschaftshauses in Wellendingen339.200
MurgUmnutzung eines denkmalgeschŸtzten Bauernhauses zu einem Kulturzentrum318.680
HohentengenNeugestaltung der Schul- und Winkelstra§e169.560
JestettenNeugestaltung eines Multifunktionsplatzes61.320

Neben der Förderung für die Kommune, erhalten Privatpersonen und Unternehmen ebenfalls Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. In folgenden Gemeinden können deshalb nun zahlreiche nicht-öffentliche Projekte in Angriff genommen werden.

 PrivatpersonenUnternehmen
Oberried200.000 Euro
Kirchzarten40.000 Euro106.600 Euro
Stegen87.030 Euro
Friedenweiler156.800 Euro
Eisenbach84.700 Euro200.000 Euro
Lenzkirch156.660 Euro
Schluchsee70.000 Euro
St. Peter42.220 Euro
St. MŠrgen43.010 Euro
Bonndorf100.000 Euro
܆hlingen-Birkendorf55.740 Euro
Grafenhausen40.000 Euro23.790 Euro
StŸhlingen50.000 Euro
Klettgau144.835 Euro
Hohentengen65.310 Euro
Jestetten66.050 Euro
Weilheim200.000 Euro
Waldshut-Tiengen50.000 Euro
Todtmoos18.380 Euro
Ibach20.000 Euro
Dachsberg50.000 Euro
Gšrwihl82.460 Euro200.000 Euro
Bernau20.000 Euro152.300 Euro

 

Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

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