Pressemitteilung: Gundelfingen erhält voraussichtlich den Zuschlag für die Gemeinschaftsschule

GemeinschaftsschulePix: Gratulation zu einem überzeugenden Konzept

Hocherfreut hat Reinhold Pix MdL die Nachricht aufgenommen, dass Gundelfingen in der 3. Tranche in den Genehmigungsverfahren für die Gemeinschaftsschulen zum Zuge gekommen ist. Die Albert-Schweitzer-Werkrealschule kann nun ihr Konzept verwirklichen.

„Für einen erfolgreichen Schulbesuch, der sich nicht nur an den Noten orientiert, sondern auch daran, wie die Schüler ihn in ihrer persönlichen Entwicklung erleben, gehören individuelle Förderung von Talenten und Begabungen“, erklärte Pix. „Dies gewährleistet die Gemeinschaftsschule.“

Das Gundelfinger Konzept legt Wert darauf, dass die Schüler im eigenen Rhythmus lernen können und individuell gefördert werden. Mit kooperativen Lernmethoden lernen die Schüler sich in der Gruppenarbeit einzubringen. „Soziales Lernen“ ist ein wichtiger Bestandteil aller Klassenstufen.

„Ich glaube fest an den Erfolg der neuen Schulart. Unsere Kinder werden davon profitieren. Sie können in einer leistungsstarken und sozial gerechten Schule länger gemeinsam lernen, das sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch“, meint Reinhold Pix.

Die Durchlässigkeit des Formates garantiert, dass Schülern der Zugang zu den unterschiedlichen Bildungsabschlüssen ohne hohe Hürden möglich ist. Es wird damit sichergestellt, dass die Herkunft nicht mehr über den Bildungserfolg entscheidet. Talente, Begabungen und deren individuelle Förderung erhöhen die Bildungschancen der Schüler erheblich.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 gibt es bereits 129 Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg. Diese Schulen zeigen bereits heute die Höhe Akzeptanz bei Eltern und Schülern. Damit wird im kommenden Schuljahr konsequent fortgeführt, was in den letzten beiden Jahren erfolgreich in Baden-Württemberg begonnen wurde.

Pix; „Wir schaffen mit den jetzt genehmigten Gemeinschaftsschulen in unserem Land ein breites Angebot in der Schullandschaft. Jedes Kind ist an dieser Schule willkommen und wird als Teil der Gemeinschaft individuell gefördert.“

 Badische Zeitung vom 7.2.2014

 

 

Hintergrundinformationen

Ziel des grün-roten Bildungsaufbruchs ist es, individuelle Förderung in den Mittelpunkt zu stellen. Das Schulsystem in Baden-Württemberg ist bislang durch soziale Ungerechtigkeit und Sortierwahn geprägt. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht dagegen offene Bildungswege ohne Barrieren. Gemeinschaftsschulen sind integrative und inklusive Schulen, die Kinder statt sie zu sortieren, in einer gemeinsamen Schule jeweils zu ihrem individuellen Bildungsziel führt. Gemeinsames Lernen und positiver Umgang mit Heterogenität sind hier Bestandteil eines Bildungskonzepts, in dem die Schule sich am Kind orientieren muss, statt umgekehrt.

Die Gemeinschaftsschule startete ab dem Schuljahr 2012/13. Sie ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, in der die SchülerInnen bis Klasse 10 gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden. Vor allem schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen ermöglichen, dass sich individuelle Lernprozesse mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbinden. Durch die Individualisierung des Unterrichts können Lernzeiten individuell ausgestaltet werden. Da die SchülerInnen der Gemeinschaftsschule je nach persönlichem Leistungsvermögen nach den Bildungsstandards der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums unterrichtet werden, werden auch alle Abschlüsse der angebotenen Bildungsstandards ermöglicht. Ein inklusives Bildungsangebot ist Bestandteil der Gemeinschaftsschule.

Die Gemeinschaftsschule ist in verschiedenen Ausgestaltungen möglich. Sie ist in den Klassenstufen 5 bis 10 stets eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot. Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden.

Grundsätzlich können sich alle allgemeinbildenden Schulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Nach Beschluss der Schulkonferenz kann der Schulträger beim Kultusministerium die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen. Zur Entwicklung zur Gemeinschaftsschule muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept ausgearbeitet werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

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