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Pressemitteilung: 5.167.000 Euro für die Städtebauförderung in den Wahlkreisen Freiburg I und Waldshut

Reinhold Pix (Grüne): „Städtebauförderung erhöht die Attraktivität von Quartieren und Ortskernen. Die Menschen sollen sich in ihren Gemeinden wohlfühlen.“

In diesem Jahr stehen knapp 250 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln zur städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung. Davon gehen 2.310.000 Euro für jeweils vier Infrastrukturprojekte in den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und 2.857.000 Euro in den Landkreis Waldshut. „Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Region“, sagt Reinhold Pix. „Denn die Städtebauförderung hat einen wichtigen zusätzlichen Effekt. Mit jedem Euro, der in die Städtebauförderung fließt, werden Folgeinvestitionen der öffentlichen Hand und privater Investoren von mehr als acht Euro angestoßen. Das hat wiederum einen positiven Effekt auf die Arbeitsplätze“, erklärt der Abgeordnete. „Ich gratuliere allen Beteiligten für die erfolgreichen Anträge.“

GemeindeLandkreisFörderbetrag
Kirchzarten (Talvogtei)Breisgau-Hochschwarzwald400.000 Euro
Löffingen (Löffingen-Ost)Breisgau-Hochschwarzwald800.000 Euro
Stegen (Neue Ortsmitte)Breisgau-Hochschwarzwald450.000 Euro
Titisee-Neustadt (Neustadt III – Gutachstraße)Breisgau-Hochschwarzwald660.000 Euro
Küssaberg (Ortskern Kadelburg II)Waldshut700.000 Euro
Murg (Am Bürgerplatz)Waldshut607.000 Euro
Rickenbach (Schaffeld-Hirschgarten)Waldshut200.000 Euro
Waldshut-Tiengen (Innenstadt Waldshut)Waldshut1.350.000 Euro

Ergänzend zur Städtebauförderung unterstützt das Land die Kommunen mit dem Landesprogramm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS). „Uns Grünen ist es ein wichtiges Anliegen, dass Einwohnerinnen und Einwohner aller Generationen am Leben im Quartier aktiv teilnehmen können. Mit diesen Fördermitteln geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bewohnerinnen und Bewohner bei der Gestaltung der Wohnquartiere unmittelbar einzubinden und Quartiersmanagement nachhaltig zu verankern“, sagt Pix.

Diese Projekte reichen vom ehrenamtlichen Engagement, über Freizeitgestaltung, Integration von Migrantinnen und Migranten, Inklusion von Menschen mit Behinderung oder Teilhabe von älteren Menschen. Die Kommunen können die Landesgelder auch für Kinder- und Jugendbetreuung, Sportangebote, Nachbarschaftshilfe oder Spielangebote verwenden. Noch bis zum 28. Juni können Gemeinden hierzu Anträge für das laufende Jahr beim Regierungspräsidium einreichen.

Badische Zeitung vom 17.05.2018

Badische Zeitung vom 17.05.2018

 

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