Mehr Schutz für den Fuchs? Positionen zur Fuchsjagd

Wald  Wild, Mensch – wie werden wir den oft entgegengesetzten Ansprüchen gerecht? Die Bestände der Füchse haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Müssen wir sie zum Schutz vor Tollwut und zum Wohl der Bodenbrüter dezimieren? Oder bewerten wir Artenschutz und die Beteiligung der Fuchsrüden an der Aufzucht des Nachwuchses höher?

Aktuelle Anforderungen an das System „Wald – Wild –Mensch“

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an „Wald und Wild“ stark gewandelt. Der Lebensraum Wald braucht ein angewandtes Jagdrecht, das den Ansprüchen von Wald, Wild und Mensch gleichermaßen gerecht wird.

Wir GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr u.a. eine Anhörung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes durchgeführt. Es bestätigte sich, dass wir eine Neuordnung des Jagdrechts unter Berücksichtigung aller aktuellen Erkenntnisse und Erfahrungen brauchen. Dies wollen wir angehen unter Einbeziehung aller Wald- und Wild-relevanten Verbände und Institutionen. Dazu zählen wir die Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsverbände, den Landesjagdverband und den Ökologischen Jagdverband genauso wie die Wildökologen und die Vertreter touristischer Berufsstände.

Wir benötigen ein gezieltes Wildtiermanagement im Land. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir GRÜNEN unsere Wälder wieder stärken und die hiesige Artenvielfalt erhalten. Im Vordergrund steht für uns GRÜNEN eine Ausrichtung der Jagd an ökologischen und ethischen Kriterien des Tierschutzes, die auch gesellschaftliche Akzeptanz findet. Wildbestände und naturnahe Waldwirtschaft sind miteinander in Einklang zu bringen. Die moderne Jagd wollen wir am Prinzip der Nachhaltigkeit ausrichten (Schutz des Waldes, Arten- und Naturschutz). Prinzipiell ist bei jeder einzelnen Gattung bzw. Art zu prüfen, inwieweit ihre Bejagung gemäß derzeitigem Bundes- und Landesjagdgesetz sinnvoll ist. Wir setzen uns ein für eine sinnvolle wild- und umweltgerechte Jagdausübung und stehen für eine nachhaltige und tierschutzgerechte Bejagung des Fuchses.

Ein Gutachten des DFWR (Frühjahr 2010) zur Wald-Wild-Problematik kommt zu dem Ergebnis, dass die Wildbestände in Deutschland fast flächendeckend zu hoch sind. Die Bestände mancher Tierarten in unseren Wäldern haben stark zugenommen (Schwarzwild, Fuchs), während andere zurückgegangen sind (Auerhuhn, Rebhuhn). Auch die Beanspruchungen des Waldes und waldnaher Gebiete hinsichtlich Freizeit und Tourismus sind gewachsen.

Das Bundesjagdgesetz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) untersagt die Fuchsjagd in der Brut- und Setzzeit und gestattet den Ländern, bei Störung des biologischen Gleichgewichts Jagdzeiten festzusetzen (§ 22 Abs. 2). In Baden-Württemberg ist die Brut- und Setzzeit bei Füchsen auf den Zeitraum vom 1.3. bis 15.6. angesetzt. In dieser Zeit ist der Abschuss der zur Aufzucht nötigen Elterntiere nur mit Sondergenehmigung möglich. Allerdings können Fähen – je nach Jahr – bereits ab Ende März jungen. Wir halten die landesweite Regelung in Baden-Württemberg deshalb für zu spät einsetzend. In der Zeit nach dem Werfen sind die Jungfüchse ebenfalls auf die Alttiere angewiesen. Daher sprechen wir uns für eine Erweiterung der Schonzeit auch im Sommer aus.

Bei der Festlegung des Schonzeitbeginns muss Berücksichtigung finden, dass eine Verwertbarkeit der Fuchsbälge nur im Winter möglich ist. Dies ist durch eine Bejagung in den Monaten November / Dezember gegeben.

Welche Rolle spielen Fuchsrüden bei der Welpen­aufzucht?

Die Beteiligung der Fuchsrüden an der Welpenaufzucht ist wissenschaftlich erwiesen. Beschränkt sich die Diskussion um eine Schonzeitregelung allein auf die Rolle des Fuchsrüden bei der Jungenaufzucht, blendet dies jedoch eine populationsdynamische Bewertung aus. Sowohl die momentane Verbreitung als auch die derzeitige Populationsdynamik des Rotfuchses zeigen, dass diese Tierart unter den geltenden Vorgaben in keinster Weise durch die Jagd gefährdet wird. Aus Gründen der Bestandssicherung ist deshalb eine Ausweitung der Schonzeitregelung nicht erforderlich.

Fuchsgruppen setzen sich in der Regel aus einem dominanten Fuchspaar und weiblichen Nachkommen aus dem Vorjahr zusammen, die durch Nahrungseintrag die Aufzucht des aktuellen Wurfs unterstützen. Fuchsrüden spielen eine bedeutende Rolle dabei. Vor allem indem sie Futter für die laktierende Fähe und später feste Nahrung für die Jungfüchse eintragen, beteiligen sich sowohl die Fuchsrüden als auch verwandte weibliche Tiere an der Jungenaufzucht. Inwieweit Fuchsfähen auf sich alleine gestellt erfolgreich Junge aufziehen können, hängt von den jeweils herrschenden Bedingungen hinsichtlich Nahrungsverfügbarkeit und innerartliche Konkurrenz ab. Die Überlebenswahrscheinlichkeit der Jungen ist bei Wegfall des Rüden bzw. der Helfertiere während der Aufzuchtphase aber in jedem Fall für den betroffenen Wurf reduziert.

Erfordert dies eine Änderung der geltenden Schonzeitenregelungen?

Da eine sichere Trennung der Geschlechter beim Fuchs vor der Erlegung nur schwer möglich ist (Dämmerung) und in der Praxis häufig auch Fähen erlegt werden, plädieren wir für beide Geschlechter für eine nach vorn erweiterte Schonzeit. Damit erreichen wir auch, die Jagdzeiten insgesamt zu synchronisieren und geschlossene Phasen der Jagdruhe zu ermöglichen.

Wir GRÜNEN setzen uns für die Ausdehnung der Schonzeit für Rotfüchse ein. Die Paarungszeit der Rotfüchse beginnt im Januar. Da bei Füchsen beide Elternteile an der Auf­zucht der Welpen beteiligt sind, plädieren wir für eine Ausdehnung der Schonzeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung aller Jagd-, Wald- und Wild-ökologischen Aspekte des Lebensraums. Die letztliche tagesgenaue Festlegung sollte unter Einbeziehung der Erfahrungen in Ländern, in denen diese Regelung bereits greift, erfolgen. Wir GRÜNEN treten nach Abwägung aller relevanten Aspekte für eine Schonzeit der Rotfüchse im Zeitraum Januar bis Ende Juli ein.

Weiterführende Informationen zur Fragestellung finden sich im Antrag „Wildschäden und Weiterentwicklung der Jagd in Baden-Württemberg“ (Landtagsdrucksache 14/7364)

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/7000/14_7364_D.PDF.

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