© Jörg Klemme, Hamburg/pixelio.de

Zu viele wildlebende Katzen: Kastration finanziell unterstützen

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In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung hat Reinhold Pix auf die problematische Situation wildlebender Hauskatzen hingewiesen. Deren Population wächst bundesweit. So geht der Deutsche Tierschutzbund von ca. zwei Millionen frei lebenden Katzen aus, die oft von Krankheitserregern befallen oder unterernährt sind. Der gezielte Abschuss durch Jäger wird in weiten Bevölkerungskreisen immer kritischer gesehen.

Kastrationen, die von Tierärzten durchgeführt werden müssen, sind eine geeignete Möglichkeit zur Eindämmung der Populationen, jedoch kostenaufwändig. Schon jetzt bieten viele Tierschutzvereine an, die Kosten bei Fundkatzen zumindest teilweise zu übernehmen. Allerdings stoßen die Vereine an ihre finanziellen Grenzen, weshalb Reinhold Pix die Landesregierung auffordert, sie zu unterstützen.

Das Landwirtschaftsministerium weist auf einen jährlichen Landeszuschuss für Tierschutzmaßnahmen hin. 2012 sind 45.000 € bereitgestellt. Darüber hinaus hat das Land ein Investitionsförderprogramm zugunsten der Tierheime aufgelegt. Schon in den Jahren 2010 und 2011 sind rund eine Million Euro Landesmittel in dieses Programm geflossen. Ergänzt wurden diese durch kommunale Gelder in gleicher Höhe. Die Weiterführung des Programms in den kommenden Jahren ist geplant. Aus Sicht der Landesregierung wirken diese bestehenden Förderprogramme und Zuschüsse an Tierschutzorganisationen weitaus nachhaltiger als zeitlich und örtlich begrenzte Kastrationsaktionen.

Reinhold Pix erklärt: „Mir liegt am Herzen, dass Tierschutzvereine und Tierheime ausreichend ausgestattet sind. Nur so bekommen wir auch die ausufernde Population wildlebender Katzen in den Griff.“

Um landesrechtlich eine dauerhafte Regelung zur Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen zu schaffen, bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Bundes-Tierschutzgesetz. Im Rahmen des aktuellen Verfahrens fordert die Landesregierung, wie auch vom Landesbeirat für Tierschutz beschlossen, deshalb eine entsprechende Gesetzesergänzung. Der derzeit in der Beratung befindliche Entwurf des Bundesministeriums sieht diese Ermächtigung vor, die Beratung im Bundestag steht allerdings noch bevor. Das Gesetzgebungsverfahren sollte hoffentlich noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

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