Pressemitteilung: Ausschluss lehnt die Petition gegen den 1000-Kühe-Stall in Ostrach ab da zwei Gutachten die Rechtmäßigkeit feststellen

Der geplante Bau des Megastalles in Ostrach (Kreis Sigmaringen) erregt seit geraumer Zeit die Gemüter. Zwei externe Gutachter haben nun festgestellt, dass dem Vorhaben keine rechtlichen Belange entgegenstehen. Daraufhin hat der Petitionsausschuss die anhängige Petition abgelehnt.

Aufgrund der Komplexität und der Tragweite des Bauvorhabens hatte der Berichterstatter Reinhold Pix (GRÜNE) externe Gutachten beantragt. Diese liegen nun vor: „Die Gutachten sind eindeutig. Rechtlich gesehen, ist gegen diesen Stall nichts einzuwenden“, so Pix.

Die Petenten hatten zahlreiche Gründe, von der Verdrängung bäuerlicher Strukturen, über erhöhte Nitratwerte und den Antibiotikaeinsatz bis zur Konzentration der Massentierhaltung, angeführt. „Allen Punkten sind wir im Detail nachgegangen. Wir haben kistenweiße Akten gesichtet, standen mit den Akteur*innen und dem Ministerium im Austausch, haben einen Vor-Ort-Termin durchgeführt und zwei unabhängige Gutachten in Auftrag gegeben“, fasst Pix zusammen.

„Eine regionale Konzentration von Massentierhaltung, ein Verdrängungswettbewerb zu Ungunsten der bäuerlichen Landwirtschaft, eine Milchmengensteigerung und damit einhergehend der Verfall des Milchpreises oder die Ausbreitung von Monokulturen sind aus Sicht der Artenvielfalt, der Biodiversität und aus gesellschaftspolitischen Aspekten schlecht, stellen aber kein Verstoß gegen geltendes Recht dar“, führt Pix aus. Damit fehlt eine rechtliche Grundlage, die von den Petenten angeführten Punkte einzufordern.

Entgegen der Ansicht der Petenten gibt es für die geplante Anlage keine Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Landratsamt Sigmaringen hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Ergebnis dieser Vorprüfung war, dass mit keinen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen bei der Verwirklichung des Vorhabens zu rechnen ist und daher keine UVP durchzuführen ist.

Ebenfalls hat die Verwaltung dargelegt, dass die von den Petenten befürchtete weitere Zunahme von Nitrat im Grundwasser nicht zu erwarten sei. Bei dieser Bewertung wurden die Maßstäbe der neuen Düngeverordnung (DüV), der Schutzgebietes- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) sowie die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnungen berücksichtigt. Außerdem wurde mit der unteren Wasserbehörde ein Monitoringkonzept vereinbart.

Auch die Auswirkungen auf die benachbarten nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete, die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Schaffung eines „Präzedenzfalls“ und die Auswirkungen auf die Ferienregion „Nördlicher Bodensee“ wurden geprüft und es wurden keine genehmigungsrelevanten Beeinträchtigungen festgestellt.

„Als ehemaliger Bio-Landwirt und Demeter-Winzer, kann ich dieser Form der Landwirtschaft wenig abgewinnen. Allerdings spielt meine persönliche Meinung hier keine Rolle“, so Pix. Der Petitionsausschuss könne Verwaltung- bzw. Regierungshandeln nur überprüfen und sei dabei an geltendes Recht gebunden. Dort, wo Fehler gemacht wurden, kann der Auscschus laut Pix eine Korrektur fordern. Wo (rechtliche) Ermessenspielräume bestehen, kann er die „Zweckmäßigkeit“ der Entscheidung hinterfragen und der Verwaltung bzw. Regierung Vorschläge unterbreiten.

„Bislang sind das Baurecht und in der Folge auch die tierschutz-, umwelt-, natur-, immissions- und gewässerschutzrelevanten Bestimmungen nicht dafür gemacht sind, eine gesellschaftlich gewünschte Form der Landwirtschaft und Tierhaltung durchzusetzen. Auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht derzeit keine rechtlichen Mindestanforderungen für Milchviehställe vor“, stellt Pix klar.

Zwar stehen der Genehmigung für den Stall in Ostrach keine rechtlichen Mängel im Wege, trotzdem machen die Gutachten tierschutzfachliche Optimierungsvorschläge. Diese wurden an Ministerium und Verwaltung mit der Bitte um Berücksichtigung und anschließenden Bericht weitergeleitet. Berichterstatter Reinhold Pix wird über den Jahreswechsel seinen Bericht abschließen. Bericht und Gutachten werden veröffentlicht.

„Bauvorhaben dieser Größenordnung sind nach dem Baugesetzbuch keine „privilegierten Bauvorhaben“ und benötigen daher einen Bebauungsplan des Gemeinderats. Die Beteiligung im B-Planverfahren bietet Chancen. Hier wünschen wir uns mehr Mut der Kommunen die Beteiligungsverfahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und in den Dialog zu gehen“, fasst Pix zusammen.

 

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