Tierquälerei an Südbadischen Schlachthöfen?

Badische Zeitung vom 22.3.11

Gibt es in Südbadens Schlachthöfen große Missstände? In einem Arbeitsgerichtsprozess gegen seinen Arbeitgeber, das Regierungspräsidium Freiburg, hat der 55 Jahre alte Freiburger Fleischkontrolleur Heinrich Wehrlin schwere Vorwürfe erhoben.

In seiner Klageschrift ist von Gewichtsmanipulationen die Rede, von Tierquälerei und unhygienischen Verhältnissen. Reinhold Pix, Ihringer Landtagsabgeordnete der Grünen, hat Wehrlins Aussagen zu einer Landtagsanfrage genutzt. Darin greift er den Hauptvorwurf auf, das Regierungspräsidium habe jahrelang Wehrlins Kritik an Zuständen in den Schlachthöfen missachtet, ja die Schlachthofbesitzer vorab über seine Kontrollbesuche informiert.

Im Regierungspräsidium weist man diese Anschuldigungen zurück. Wehrlin, dessen Aufgabe die Kontrolle der Handelsklassen war und der seit 2008 krankgeschrieben ist, habe wiederholt Schwierigkeiten mit Kollegen und Vorgesetzten gehabt.
Kritik unzureichend dokumentiert

Da die veterinärmedizinische Überwachung der Schlachthöfe Sache der Landratsämter ist, habe man Wehrlins Kritik, wenn sie in seinen Protokollen auftauchte, weitergemeldet. Meist seien sie aber unzureichend dokumentiert und deshalb nicht gerichtsfest gewesen. In einem Fall habe eine Tierärztin seine Kritik überprüft, aber keine Beweise gefunden.

Bestritten wird seitens des Regierungspräsidiums Wehrlins Behauptung, man habe ihn, den unbequemen Kontrolleur, loswerden wollen. Dieser klagt beim Arbeitsgericht deshalb wegen Mobbings auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Sein Tübinger Anwalt Frank Matkei spricht von einem „Rudelmobbing mit psychosozialer Zersetzungswirkung“. Ein erster Gütetermin Ende Januar war gescheitert, bei dem das Regierungspräsidium die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung angeboten hatte. Dies hatte Wehrlin abgelehnt.

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