Reinhold Pix MdL: „Trotz Pandemie ist es uns gelungen auch dieses Jahr wieder viele Projekte mit den ELR-Fördergelder auf den Weg zu bringen“
Die grüngeführte Landesregierung setzt auf den Ländlichen Raum und schüttet aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Fördermittel in Höhe von 2.685.610 Euro für den Wahlkreis Breisgau aus.
„Die Förderung kommt zur rechten Zeit! Corona hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig eine wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten sind. Ländliche Räume zu stärken und fit zu machen für bevorstehende Herausforderungen – wird auch zukünftig für uns ein zentrales Thema sein“, erklärt der Abgeordnete.
Das Förderprogramm legt seine Schwerpunkte auf die Innenentwicklung, damit das Wohnen und Arbeiten in ländlichen Gebieten attraktiv bleibt, auf eine zukunftsfähige Wirtschaft, auf lebendige Dorfgemeinschaften und auf Bauen mit Holz, das einen 5-prozentigen Förderbonus erhält, da das verbaute Holz eine wirksame CO2-Speicherung darstellt.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald werden 15 Projekte mit einer Gesamtsumme von 1.579.815 Euro gefördert.
So erhält in Münstertal der Investor eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro für den Abriss und Neubau in Holzbauweise der Taditionsgaststätte „Zum Gieshübel“ und die Gemeinde kann für den barrierefreien Umbau und die Erweiterung des Mehrzweckgebäudes im Kohlerweg über einen Betrag von 531.630 Euro verfügen. In Vogtsburg wird der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit 96.015 Euro unterstützt.
Im Landkreis Lörrach sind 23 Projekte mit einem Volumen von 1.105.795 Euro in der Förderliste. Hier kann die Stadt Kandern mit 88.000 Euro für die Modernisierung der Decke und Fernwärmeleitung in der Kandertal-Halle in Wollbach rechnen.
„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) spielt für die Strukturentwicklung des Ländlichen Raums eine wichtige Rolle“, so Pix. „Damit haben wir auch ein Instrument in der Hand Klimaschutz voranzutreiben, der Flächenversiegelung entgegenzuwirken und die Städte und Gemeinden attraktiv zu gestalten.“
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. So werden auch in diesem Jahr wieder zwei Bereiche besonders berücksichtigt: das Wohnen und die damit verbundene Innenentwicklung sowie die Förderung CO2-speicherndernder Baustoffe, insbesondere Holz.
Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit wird den Gemeinden die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum gelegt. Der Wohnungsmangel ist nicht nur ein städtisches Phänomen, auch auf dem Land fehlt es häufig an Wohnraum. Des Weiteren sind auch die Bereitstellung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen von Bedeutung.
Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur runden die umfassende und integrierte Strukturförderung in ländlichen Gemeinden ab.
Durch die Umnutzung vorhandener, oft leerstehender Bausubstanz und umfassenden Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne gestärkt und zum anderen der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Durch die Konzentration auf die Innenentwicklung und die Stärkung der Ortskerne brauchen in vielen Dörfern keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen werden. Das ELR unterstützt zum Beispiel die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.
Besondere Bedeutung in der nachhaltigen Strukturpolitik haben die interkommunale Zusammenarbeit und die aktive Bürgerbeteiligung. Bei der Auswahl der Förderprojekte wird hierauf besonders geachtet.
Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-) kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden- wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr
Gemeinde | Teilort | Förderschwerpunkt* | Zahl | Mittel (Euro) |
---|---|---|---|---|
Auggen | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | ||
Buggingen | Innenentwicklung/Wohnen | 2 | 135.000 | |
Eichstetten | Innenentwicklung/Wohnen | 4 | 105.140 | |
Hartheim | Innenentwicklung/Wohnen | 2 | 50.000 | |
Münstertal | Obermünstertal | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 55.000 |
Abriss und Neubau in Holzbauweise der Gaststätte zum Gieshübel | 1 | 250.000 | ||
Barrierefreier Umbau und Erweiterung des Mehrzweckgebäudes im Kohlerweg | 1 | 531.630 | ||
Untermünstertal | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 117.030 | |
Vogtsburg | Burkheim | Neubau eines Verwaltungsgebäude | 1 | 96.015 |
Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 40.000 | ||
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 15 | 1.579.815 | ||
Kandern | Ettingen | Innenentwicklung/Wohnen | 2 | 75.000 |
Feuerbach | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 75.000 | |
Gupf | Innenentwicklung/Wohnen | 2 | 60.000 | |
Holzen | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 25.000 | |
Kandern | Innenentwicklung/Wohnen | 3 | 57.830 | |
Sitzenkirch | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 25.000 | |
Tannenkirch | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 63.225 | |
Wollbach | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 20.000 | |
Modernisierung der Decke und Fernwärmeleitung in der Kandertal-Halle | 1 | 88.800 | ||
Malsburg-Marzell | Kaltenbach | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 105.000 |
Käsacker | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 80.000 | |
Marzell | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 25.000 | |
Vogelbach | Innenentwicklung/Wohnen | 1 | 48.060 | |
Schliengen | Liel | Umfassende Sanierung des einzigen Dorfgasthofs | 1 | 93.990 |
Innenentwicklung/Wohnen | 3 | 146.000 | ||
Sanierung eines Friseursalons | 12.890 | |||
Obereggenen | Innenentwicklung/Wohnen | 2 | 105.000 | |
Landkreis Lörrach | 23 | 1.105.795 |
* Innenentwicklung/Wohnen = privat
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