Landtagsabgeordnete Edith Sitzmann und Reinhold Pix: Kulturschaffende tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei Drei Freiburger Initiativen erhalten 99.647 Euro aus dem Landesonderprogramm „Kultur Sommer 2020“. Der Verein Kommunikation und Medien wird für das Programm OUR STORIES – Freiburger Schauspieler*innen hörBar mit 44.647 Euro unterstützt, die Fresitil Theater GbR bekommt 37.000 Euro für das Open-Air Improtheater Sommer im Stadtgarten und PAKT e.V. wird für das Vorhaben Auf den Spuren des Drachenreiters – eine interaktive Theaterreise im Schwarzwald mit 18.000 Euro bedacht. Der „Kultur Sommer 2020“ ist ein Baustein des „Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand“, den die Landesregierung zur Unterstützung von Kulturschaffenden während der Corona-Pandemie vorgelegt hat. Die Freiburger Landtagsabgeordneten Edith Sitzmann und Reinhold Pix (beide GRÜNE) gratulieren allen Beteiligten zum außergewöhnlichen Erfolg. „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs ist wichtig, weil gerade in dieser Krisensituation die Kulturschaffenden zum gesellschaftlichen Zusammenhalt mit kreativen Freiräumen beitragen können“, sagt Edith Sitzmann. Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. „Die Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten. Die Freiburger Projekte zeigen vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten“, ergänzt Reinhold Pix. Zum Programm „Kultur Sommer 2020“: „Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.
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