Reinhold Pix, jagdpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, wies die rechtlichen Einwände des Landesjagdverbandes zurück: „Im Grundgesetz der Bundesrepublik, Artikel 14, Absatz 2 heißt es ‚Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen‘. Wenn es nach dem Jagdverband geht, ist jede Berücksichtigung von Natur- und Tierschutz im Jagdgesetz ein unzulässiger Eingriff ins Eigentumsrecht. Naturschutz und Tierschutz haben aber Verfassungsrang und müssen zwingend bei der Modernisierung des Jagdrechts berücksichtigt werden. Das ist im grün-roten Gesetzentwurf mit Augenmaß geschehen. Das Eigentumsrecht ist kein Freibrief zum Abschuss. Luchs, Rebhuhn und Auerwild brauchen unseren Schutz. Naturschutz und Tierschutz dürfen nicht ausgebootet werden. Der angekündigten Verfassungsbeschwerde sehen wir gelassen entgegen.“ Pix bedauerte, dass dem Landesjagdverband in der Debatte um ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementrecht der Kompass verloren gegangen sei. „Man kann nicht auf der einen Seite fordern, möglichst viele Tiere ins Jagdrecht zu integrieren und auf der anderen Seite beklagen, dass man sich nun um die Tiere und ihre Lebensräume kümmern muss!“
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