Die Kennzeichnung von Ziegen und Schafen durch Ohrmarken verursacht häufig tierschutzrelevante Probleme, Schmerzen und Leiden: Zerschlitzte Ohren durch Ausreißen, Verletzungen, offene Wunden. Beim Ausreißen beider Ohrmarken ist kein sicherer Nachweis mehr möglich.
Bereits unter der Vorgänger-Regierung bat daher der Tierschutzbeirat im Februar 2011, „wissen-schaftliche Untersuchungen zur (Muskel-) Transponder-Implantation im Kopfbereich von Schafen und Ziegen zu veranlassen und zu fördern mit dem Ziel, hier einen Ersatz zur problematischen Kennzeichnung durch Ohrmarken zu schaffen bzw. statt der Kennzeichnung durch Ohrmarken die Kennzeichnung durch Fußfessel zu ermöglichen.“ Geschehen war damals nichts.
Seitens der EU ist das Fußfesselband bereits als 2. Kennzeichnungsmethode neben der Ohrmarke genehmigt. Reinhold Pix beantragte deshalb nun im Landesbeirat für Tierschutz die Zulassung der Fesselbänder auch für Baden-Württemberg. Das Ministerium verkündete nach Abwägung der Argumente die nun erfolgende Zulassung – ein voller Erfolg für den Tierschutz!
Zum Hintergrund
In Versuchsbetrieben wurden vom Landesverband BW für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. mittels mehrjähriger Tests durchgehend gute Erfahrungen mit dem Fesselband gemacht. Das Band ist in drei Stufen verstellbar, damit dem wachsenden Beinumfang Rechnung getragen werden kann. Dieses Band ist ab dem Alter von 6 Monaten einsetzbar und lässt sich dem Wachstum entsprechend durch Ausbrechen der Größenbegrenzungen anpassen.
Um auf Ohrmarken ganz verzichten zu können, bedarf es als zukünftigem Schritt auch der Zulassung der Kombination Magen-Bolus/Fesselband. Beim Magen-Bolus bestand bislang wenig Nachfrage. Bekannt sind auch manche Schwierigkeiten:
• Gefahr, dass es in die Luftröhre gerät,
• aus anatomischen Gründen erst ab bestimmtem Mindestalter möglich,
• nicht geeignet für kleine Rassen (zu enge Speiseröhre).
Der Tierschutzbeirat schlug deshalb vor, diese Kennzeichnung mit der Einschränkung zuzulassen, dass der Bolus nur von Veterinären gesetzt werden darf. Das Ministerium wird auch diesen Vorschlag prüfen.
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