Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an, etwa für das Finanzwesen, die Schulpolitik oder für den Umweltschutz. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Fachausschüssen 19. Ausnahmen: der Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Petitionsausschuss mit je 23 Mitgliedern.
Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen – in der Regel vom Plenum – im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen. Darüber hinaus können die Ausschüsse auch andere Fragen aus ihrem Geschäftsbereich beraten und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.
Landtag von Baden-Württemberg
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