Pressemitteilung 10.09.2015
Reinhold Pix: Mehr Menschlichkeit und weniger Bürokratie im Krankheitsfall
„Mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge können wir den Landkreis Waldshut erheblich von unnötiger Bürokratie entlasten“, sagt Reinhold Pix. Erkranken Flüchtlinge müssen sie erst beim Landratsamt oder beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen bevor sie zum Arzt gehen dürfen.
„Diesen bürokratischen Aufwand und diese zusätzliche Belastung für die Erkrankten möchten wir zukünftig verhindern. Deshalb brauchen wir in Baden-Württemberg eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Wer krank ist, soll zum Arzt gehen können“, so Pix. Er pocht gegenüber der Bundesregierung darauf, dass sie endlich ihre Zusage dafür einlöst.
„Es ist den Menschen nicht zumutbar mit Fieber oder Schmerzen erst noch zum Landratsamt zu gehen und einen Antrag zu stellen. Zumal die Entscheidung von Sachbearbeitern getroffen werden, die oftmals keine medizinische Kenntnis haben und deshalb nicht erkennen können, ob eine Erkrankung vorliegt und wie dringend eine Behandlung ist“, stellt Pix fest. Dass die Gesundheitskarte auch ökonomisch sinnvoll ist, hat jüngst eine Studie von Wissenschaftlern der Universitätsklinik Heidelberg und der Universität Bielefeld ergeben.
„Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge umfasst die medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie bisher auch“. Damit widerspricht Pix der Behauptung es gehe um eine ‚Rundumversorgung‘ für die Flüchtlinge.
Die Gesundheitskarte war eine Zusage der CDU-geführten Bundesregierung im Asylkompromiss vom Herbst 2014. Jetzt sei es dringend an der Zeit, das Projekt umzusetzen. „Wie könnte man einer so offensichtlich unzuverlässigen CDU sonst in Zukunft trauen?“, fragt Pix. Er hofft, dass auch die CDU in Baden-Württemberg ihren Widerstand gegen die Gesundheitskarte aufgibt. „Einige CDU-Vertreter versuchen damit Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen“, sagt Pix.
Hintergrund Gesundheitskarte
Bislang müssen sich Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (in der Regel bis 15 Monate) erst einen Behandlungsschein beim Landratsamt holen, wenn sie krank sind und zum Arzt müssen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes – in der Regel ohne medizinische Ausbildung – entscheiden, ob eine akute Erkrankung vorliegt und ein Arztbesuch erforderlich ist und prüfen dann später die einzelnen Arztrechnungen. Auch über die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung muss oft im Amt entschieden werden.
Der Arzt/die Ärztin muss entweder einen kranken Flüchtling, der mit dem Procedere nicht vertraut ist, oft zum Amt schicken, um sich einen entsprechenden Schein zu holen, oder sich selbst um einen solchen Schein kümmern, damit er eine Leistung abrechnen kann.
Mit Einführung der eGK entfällt der Besuch des Flüchtlings beim Landratsamt um sich einen Schein abzuholen.
Flüchtlinge können dann direkt zum Arzt/zur Ärztin gehen, wenn sie akut erkrankt sind.
Das Verfahrens vereinfacht sich auch für Ärztinnen und Ärzten, da sie sich nicht um die etwaige Beschaffung von Behandlungsscheinen kümmern müssen.
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