4 Millionen Euro vergibt das Land in einer ersten Tranche für die Kulturdenkmäler in Baden-Württemberg. Gefördert werden insgesamt 120 Projekte für den Erhalt, die Sanierung und die Nutzung von Denkmälern. Neben Kirchenbauten, Schlössern und historischen Gebäuden finden sich auch einzelne Skulpturen, Objekte oder Denkmäler der Technikgeschichte in der Förderliste.
Reinhold Pix: „Baden-Württemberg hat ein reiches kulturelles Erbe. Mit der Förderung gewährleisten wir, dass auch nachfolgende Generationen sich daran freuen können..“
Gefördert werden in dieser ersten Tranche Projekte in kirchlicher, kommunaler und privater Trägerschaft. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen. Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regie-rungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernde Maßnahme.
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