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Pressemitteilung: ELR-Programm 2025: Projekte für Klimaanpassung und flächensparendes Bauen im Fokus

Reinhold Pix MdL: „Der Fokus bei der jetzigen Programmentscheidung liegt u.a. auf Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -umnutzung im Ortskernbereich.“

Davon profitiert die Stadt Müllheim mit zwei Projekten, in Niederweiler mit einer Fördersumme von 120.000 Euro und in Zunzingen mit einem Betrag von 60.000 Euro.

„Dass diese Projekte sich im Wettbewerb mit vielen anderen Projekten durchgesetzt haben, ist ein Zeichen für ihre Bedeutung in der Gemeinde“, so Pix.

Weiter betont der Abgeodnete: „Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern.“

Das ELR-Programm ist das größte Förderprogramm des Landes mit dem Ziel, Kommunen im ländlichen Raum zu modernisieren und zukunftssicher aufzustellen. Es fördert Städte und Gemeinden in vier zentralen Bereichen: Wohnen, Nahversorgung, Arbeitsplätze und Gemeinschaftsleben – wobei der Fokus auf der Entwicklung der Ortskerne liegt. Mit dem aktuellen Programmentscheid unterstützt die Landesregierung Kommunen bei 242 Projekten mit insgesamt 20,3 Millionen Euro.

Klimaschutz und Flächeneffizienz: Land unterstützt kommunale Leuchtturmprojekte

Hitzepläne, Verschattungskonzepte, intelligentes Regenwassermanagement: Projekte, die entsprechende Maßnahmen entwickeln und umsetzen, können sich in der aktuellen Förderrunde über Zuwendungen freuen. Auch nachhaltiges und flächensparendes Bauen ist 2025 ein Schwerpunkt. Die Schlagworte sind hier: Holzbau, Flächenrecycling, Umnutzung bestehender Gebäude mit dem Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Hintergrundinformationen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat vier Förderschwerpunkte: Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Gefördert werden sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser- service/media/mid/elr-erklaerfilm

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr

 

 

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