Schon seit Jahrzehnten fordern Förster und ihre Interessenvertretungen die Zuordnung des Forstdienstes zum technischen Dienst. In der Sache besteht – offensichtlich auch bei der Landesregierung – kein Zweifel, dass diese Zuordnung gerechtfertigt ist.
Die für das Land hierbei entstehenden Kosten sind nach Angaben des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) vergleichsweise gering, wirken sich nicht negativ auf die vom Land zu zahlenden Pensionslasten der Zukunft aus und stehen damit in keinem Verhältnis zu den durch die Forstpartie im Rahmen mehrerer Reformen erbrachten Einsparungen. Diese liegen im gehobenen Forstdienst bei ca. 420 Stellen im Vergleich zu 1993, wodurch jährlich ca. 20 Mio. Euro geringere Personalkosten anfallen.
Andere Bundesländer wie z. B. Bayern, Hessen und das Saarland haben die Zuordnung der Förster des gehobenen Dienstes zum technischen Dienst längst vollzogen. Die derzeitige Dienstrechtsreform bietet die Chance, diese Zuordnung vorzunehmen.
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