Kleine Anfrage 14/3070: Impfungen Blauzungenkrankheit
Reinhold Pix fragte die Landesregierung:
Welche finanziellen Ausgleichs- und Entschädigungsmöglichkeiten sieht sie für Landwirte, die wegen der Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit auf den nicht mehr möglichen Sommerauftrieb verzichten bzw. die wegen bereits erfolgtem Sommerauftrieb im Herbst auf eigene Kosten impfen müssen?
Wie beurteilt sie die Auswirkungen solcher Anordnungen auf die gewünschte Offenhaltung der Landschaft durch Weidehaltung?
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