Der Tierschutz hat in Baden-Württemberg und in Deutschland Verfassungsrang. Allerdings konnte bisher nur die Verwaltung gegen Tierquälerei vorgehen. Tiere benötigen aber eigene Fürsprecher. Mit der Verbandsklage würde anerkannten Tierschutzverbänden die Möglichkeit gegeben, gegen Tierquälerei gerichtlich vorzugehen und den Schutz der Tiere einzuklagen.
Solche Verbandsklagen haben sich im Verbraucher- und Naturschutz seit langem bewährt und tragen dazu bei, den Tierschutz in Baden-Württemberg zu stärken. Auch andere Bundesstaaten planen die Einführung einer solchen Verbandsklage. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Verfassungsauftrag Tierschutz endlich zu verwirklichen. Nun gilt es, dieses Versprechen in die Tat umzusetzen.
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