Große Mehrheit für Tierschutzantrag auf der LDK

Reinhold Pix unterstützt in Aalen den Antrag „Massentierhaltungen im Außenbereich gesetzlich einschränken“

Hier der Wortlaut des Antrags, wie er mit klarer Mehrheit auf der LDK am 8./9. Oktober 2011 beschlossen wurde:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1.  sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass in den Genehmigungsverfahren von
Tierhaltungsanlagen der Einbau von Filtern obligatorisch wird und schärfere
Grenzwerte im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt werden müssen.

2.  sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass in § 35 Absatz 1 BauGB klargestellt wird, dass die industrielle Massentierhaltung nicht zu den im Außenbereich
privilegierten Vorhaben gehört.
3.  auf Landesebene Maßnahmen zur Eindämmung der Massentierhaltung im Außenbereich einzuführen. Dazu gehören gesetzliche Regelungen mit denen die
Genehmigungsbehörden dazu verpflichtet werden, Anlagen nur zu genehmigen, wenn sichergestellt werden kann, dass die landwirtschaftlichen Nutztiere unter der Berücksichtigung ihres natürlichen Fluchtverhaltens rechtzeitig gerettet werden können.

Begründung:

Der Ländliche Raum ist durch die starke Zunahme von großen gewerblichen Tierhaltungen im Außenbereich in seiner Entwicklung bedroht. Immer mehr Flächen im Außenbereich werden mit Anlagen der Massentierhaltung bebaut. So wird u. a. in Oberbaldingen – direkt am Bad Dürrheimer Autobahnkreuz – die bisher größte Schweinezuchtanlage in Baden-Württemberg entstehen: 1260 Muttersäue hätten nach den derzeitigen Planungen in zwei Ställen Platz und könnten rund 30.000 Ferkel pro Jahr werfen.
Laut Aussage des Landwirts würde er künftig für die vermutlich anfallenden
Kubikmeter Schweinegülle pro Jahr ca. 220 Hektar Ackerland benötigen, um sie
„pflanzenbaulich sinnvoll verwerten zu können“. Dieses Projekt stößt auf
heftigen Widerstand und es haben sich bereits mehrere Bürgerinitiativen
gegen dieses Bauvorhaben gebildet.

Die Grünen in Baden-Württemberg unterstützen diese Initiativen gegen Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in Baden-Württemberg. In der
industrialisierten Massentierhaltung bedroht den gewachsenen Charakter unserer
Kulturlandschaft. Die Umwelt wird massiv geschädigt und Menschen, die im
Ländlchen Raum wohnen, werden Belastungen und Immissionen in einem Ausmaß ausgesetzt, wie dies früher bei der traditionellen bäuerlichen Landwirtschaft nicht der Fall war. In der Massentierhaltung sind die Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere hoch technisiert und rationalisiert. Sie werden in
Haltungssystemen mit strukturloser Umgebung untergebracht, in denen ihre
Bewegungsmöglichkeiten und das Ausüben artgerechter Verhaltensweisen enorm
eingeschränkt werden. Das führt zu massiven Gesundheitsschäden der Tiere und
zur prophylaktischen Medikamentengabe.

Unser Landtagswahlprogramm enthält aus allen diesen Gründen das Ziel der Beendigung der Massentierhaltung. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass wir das Ziel der artgerechten Haltung aller landwirtschaftlichen Tiere anstreben.

Zwar gibt es nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Möglichkeit, mit Einwendungen gegen den Bau von Großanlagen vorzugehen wenn die Schutzgüter des Gesetzes (Umwelt, Menschen, Tiere und Pflanzen) gefährdet sind. Allerdings reichen die gesetzlichen Regelungen in den relevanten Gesetzen sowie Verordnungen (z. B. „Tierschutz“-Nutztierhaltungsverordnung) in der Praxis bei weitem nicht aus, die starke Zunahme von großen gewerblichen Anlagen zu verhindern. Unser Bundesland mit seiner grün-roten Regierung hat jetzt Möglichkeit sich im Land und im Bundesrat für die die erforderlichen gesetzlichen Änderungen einzusetzen, damit der ungeregelten Entwicklung der Massentierhaltung im Außenbereich wirkungsvoll Einhalt geboten werden kann.

Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu bereits einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht mit dem Ziel, im Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen, dass die industrielle Massentierhaltung nicht zu den im Außenbereich privilegierten
Vorhaben gehört. Leider wurde diese Gesetzesinitiative von der schwarz-gelben
Regierung abgelehnt. Jetzt kann sich unsere Landesregierung im Bundesrat dafür
einsetzen, dafür eine Mehrheit im Bundesrat zu erreichen. Genau so wichtig ist
es aber auch, das in den Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen der
Einbau von Filtern obligatorisch wird und schärfere Grenzwerte im
Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) festgelegt werden müssen.

Eine weitere Handlungsmöglichkeit, die zügig umgesetzt werden kann, hat unser Land selbst. Brandschutz liegt in der Kompetenz der Bundesländer und ist in den
Landesbauordnungen enthalten. Die Brandschutzbestimmungen verlangen, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tiere sowie eine Entrauchung von
Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich sind. Mit einer gesetzlichen Vorgabe, dass Anlagen nur genehmigt werden dürfen, wenn sicher gestellt werden kann, dass die landwirtschaftlichen Nutztiere unter der Berücksichtigung ihres Fluchtverhaltens rechtzeitig gerettet werden können, können die Genehmigungsbehörden künftig wirkungsvoller handeln.

Die mit diesem Antrag angestrebten Ziele dienen vor allem dazu, die weitere beschleunigte Ausbreitung von Massentierhaltungen im Außenbereich einzudämmen. Unser Bundesland mit seiner grün-roten Regierung kann hier eine wichtige Vorreiterrolle übernehmen.

Notwendig ist darüber hinaus, dass die Investitionszuschüsse des Bundes bis zu
40 % für Großbauten gestrichen werden, dass endlich entscheidende Fortschritte
bei der artgerechten Tierhaltung (Nutztierhaltungsverordnung) erreicht werden
und dass den anerkannten Tierschutzorganisationen eine Klagerecht vergleichbar
den Naturschutzverbänden eingeräumt wird.

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