23.01.2016
Verwandte Artikel
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bedauere es sehr, dass ich aus gesundheitlichen Gründen heute mein Grußwort nicht selbst halten kann. Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten! Dieser Satz stammt nicht…
Reinhold Pix: „Unser Wald ist ein wahrer Allrounder: Er ist eine nachhaltige Rohstoffquelle, Erholungsraum und CO2-Schlucker zugleich. Mit der Fähigkeit, Kohlenstoffdioxid in Form von Kohlenstoff langfristig zu speichern, tragen Wälder…
Wiederaufbau der Bahnstrecke Freiburg – Colmar Viel grüne Politprominenz hat sich am Freitag, 21.01.22 in Breisach getroffen. Abgeordnete aus Europa, Bund und Land haben sich versammelt, um die Wichtigkeit dieses…
-
Reinhold auf Facebook und Instagram
-
Themen
-
Suchen
Suchformular
-
Stichworte
Anträge (48) Asyl (7) Breitband (7) Denkmalförderung (13) ELR-Mittel (6) Energie (18) Ergebnisse (17) Fischerei (9) Forst (28) Gemeindebesuch (14) Grundsatzpositionen (9) Jagd (15) kleine Anfrage (19) Klimaschutz (6) Kunst und Kultur (14) Landesjagdgesetz (10) Landtagswahl (95) Landwirtschaft (40) Lebensmittel (33) Milch (5) Neujahrsempfang (11) Newsletter (6) Obstbau (6) Parlament (60) Podiumsdiskussion (8) Presse (18) Pressemitteilung (289) Pressespiegel (428) Protokolle (8) S21 (6) Schulen (10) Spenden (6) Straßenbau (6) Städtebauförderung (8) Termine (84) Tierschutz (47) Tierschutztreffen (8) Trinkwasser (5) Verbraucher (38) Verbraucherschutz (12) Verkehr (38) Wahlkreis (491) Wald (16) Wein (5) Weinbau (11)
Wir haben einen Paradigmenwechsel im Umgang mit unseren heimischen Wildtieren eingeläutet. Das neue Jagdrecht schafft praxistauglich mehr Tier- und Naturschutz. Im Grundgesetz heißt es, niemand dürfe einem Tier ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierschutz ist zudem Staatsziel unserer Landesverfassung. Wir haben diese Prinzipien erstmals in einem Jagdgesetz verankert. Der Einsatz von Totfangfallen gehört damit ebenso der Vergangenheit an wie der Abschuss von Hunden und Katzen.
Nach welchen Grundprinzipien funktioniert das neue Jagdrecht?
Das neue Gesetz basiert auf drei Säulen: Mit der Jagdruhe im März/April bieten wir den Tieren eine Jagdpause für die erste Futteraufnahme nach dem Winter und für die Fortpflanzung. Ein Fütterungsverbot gewährleistet angepasste Wildbestände in den unterschiedlichen Lebensräumen des Landes. Damit schützen wir Wald und Flur vor Schäden. In der Regel braucht unser Wild keine Fütterung und im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen soll sie daher unterbleiben. Im Schalenmodell wird jede Tierart einem Nutzungs-, Entwicklungs- oder Schutzstatus zugeordnet. Damit schützen wir gefährdete Arten wie das Auerhuhn, entwickeln die Bestände des Hasen durch jagdliche Hege und tun unseren Wäldern Gutes durch die jagdliche Nutzung von Reh und Wildschwein. Das ist ein flexibles Modell. Bei Bedarf wird die Zuordnung im dreijährigen Turnus angepasst.
Wer sind die Akteure und Gewinner des neuen Jagdgesetzes?
Ob Tierarten bejagt werden dürfen oder nicht – das entscheiden nun ausschließlich wissenschaftliche Erkenntnisse. Wie entwickeln sich die Bestände der einzelnen Arten, was sind die Folgen für die Natur, ergibt sich daraus ein Handlungsbedarf? Das sind die Leitfragen. Davon profitieren auch die Jägerinnen und Jäger. Es stärkt ihr gesellschaftliches Ansehen, wenn sie für angepasste Wildbestände in unserer Kulturlandschaft stehen und unseren Wald vor Verbiss schützen. Alle Akteure haben mit diesem Quantensprung im Jagdrecht gewonnen, ein Win-win für alle Beteiligten, doch Gewinner sind in erster Linie unsere Wildtiere.