Seit Wochen finden Sie Berichte in den Medien über die Tierhaltungsproblematik im Betrieb des „Rinderflüsterers“ Ernst Herrmann Maier und seiner Tochter Anette Maier.
Die Haltung der etwa 280 Tiere entspricht in den Grundzügen den Tierhaltungsvorstellungen der GRÜNEN: ganzjährige Freilandhaltung der Herde, bestehend aus Bullen, Muttertieren und Kälbern, tierschutzgerechte Betäubung und Schlachtung, Chipping statt Ohrmarken.
Doch gerade Letzteres ist nun zum Problem geworden. Die EU-Verordnung 1760/2000 verlangt eingezogene Ohrmarken und koppelt die Betriebsförderung daran. Somit wird der Betrieb Maier vor die Wahl gestellt, den Rindern entweder Ohrmarken einzuziehen oder auf die EU-Gelder zu verzichten. Das Ministerium für Ländlichen Raum ist rechtlich gezwungen, auf die Einhaltung dieser Vorgaben zu dringen. Anderenfalls drohen dem Land Rückforderungen mehrerer Mio. Euro Fördergelder aus den EU-Strukturfonds.
Reinhold Pix konstatiert eine Regelungslücke in der EU-Gesetzgebung und drängt auf Nachbesserung in Brüssel. Da die im Jahr 2000 erlassene Verordnung nicht die neuen technischen Entwicklungen des Chippings berücksichtigt, ist sie heute als veraltet zu bezeichnen. In einer parlamentarischen Anfrage (s. Anhang) fordert er die Landesregierung auf, über eine EU-Initiative Abhilfe zu schaffen:
„Baden-Württemberg sollte sich dafür einsetzen, dass die EU-Verordnung 1760/2000 dem aktuellen technischen Stand und den Erfordernissen artgerechter Tierhaltung baldmöglichst angepasst wird.“
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