Reinhold Pix für die Einführung des Smileys in der Gastronomie

Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hat am 17.09.2010 einstimmig die bundesweite Einführung eines Systems zur transparenten Hygienebewertung von Restaurants beschlossen. Es ist erfreulich, dass sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband im Grundsatz deutlich für Lebensmittelhygiene-Kontrollen ausspricht. Doch die Liste der Bedenken ist lang.

  1. 1.    Fakten

Seit 2001 gibt es in Dänemark die verpflichtende Smiley-Regelung mit 5 Kategorien. Diese Maßnahme hat zu einem Rückgang der Beanstandungen von 16% innerhalb von 7 Jahren geführt. Je 88% der Verbraucher und der Unternehmen stehen zu dieser Kennzeichnung. Auch deutsche Ketten (Aldi, Lidl, Netto) sind beteiligt.

Berlin-Pankow: freiwilliges Positiv-System. Die Internet-„Ekelliste“ ist heiß umstritten als „Unternehmen am Pranger“.

NRW: Freiwillige Sonderkontrolle zur Erlangung des Positiv-Smileys.

Berlin: startet im Juli 2011.

Hamburg pragmatisch: freiwilliges Positiv-Smiley. Plädieren auf Bundesebene aber für dänisches Modell.

In allen 3 Bundesländern werden Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien kontrolliert.

Karlsruhe: Seit dem Frühjahr 2010 arbeitet das Ordnungsamt mit Smiley-Vergabe in der Gastronomie – mit großem Erfolg. Die Betriebe reagieren positiv und beantragen selbst die Kontrolle zur Erlangung dieses „Zertifikats der gut geführten Gastronomie“. Kosten für die Gastronomen: null.

Baden-Württemberg im Vergleich: Wir brauchen mehr Kontrolleure. Während in Sachsen von einem Kontrolleur 200 Objekte betreut werden, sind es in Baden-Württemberg 700 und teilweise über 1.000 Objekte.

Laut Emnid-Umfrage vom April 2010 sprachen sich 93% der Befragten für das Smileyzeichen direkt in den Lebensmittelbetrieben aus!

17.09.2010 VSch-Ministerkonferenz beschließt einstimmig die Einführung des Smileys:  Transparenz mit betriebsbezogener Veröffentlichung unter Einbezug von Wirtschaft und Verbraucherverbänden, kostenneutral und mit geringem Aufwand. Der Entwurf sollte bis Jahresende vorliegen. Die Bundesgrünen fordern, das System bis 2012 flächendeckend einzuführen.

Rechtliche Situation

  • Das Smiley erfordert eine Änderung des GaststättenG, sonst klagen die Wirte gegen den Aushang.
  • Eine öffentliche Negativliste erfordert nach VIG eine vorherige Anhörung der Unternehmer! Während der Dauer eines Bußgeld- oder Strafverfahrens ist die Informationsveröffentlichung ausgeschlossen.
  1. Unsere Position

Es ist erfreulich, dass sich die Mehrheit der Gaststätteninhaber im Grundsatz deutlich für Lebensmittelhygienekontrollen ausspricht. Wir stimmen zu, dass die rasche bundesweite Einführung eine große Herausforderung in der Umsetzungsphase darstellt. Der wollen wir uns stellen.

Wir treten ein für die Einführung des verpflichtenden Positiv- und Negativ-Smileys durch Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage, welches nach unangekündigter Prüfung sofort vergeben wird sowie für die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet.

  1. Die Argumente der Gegner und unsere Antworten

>>> „Die Zahl der Kontrolleure ist nicht ausreichend, um alle Betriebe in angemessener Zeit zu bewerten.“

Es stimmt, dass die momentane Kontrolldichte viel zu niedrig liegt. Seit Jahren fordern wir mehr Kontrolleure. Da muss dringend nachgelegt werden. Wir plädieren für die Wahl zwischen 2 Modellen.

Modell A: die Smileys erst vergeben werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Gastronomie geprüft wurde, also zeitversetzt nach Inkrafttreten der Neuregelung.

Modell B: Zusammen mit den vor Inkrafttreten der Neuregelung vorliegenden Prüfergebnissen der vergangenen Monate können relativ schnell sehr viele Betriebe das Smiley erhalten.

>>> „Gastronomen werden an den Pranger gestellt.“

Das sehen wir nicht so. Ich stimme zu, dass kleine Beanstandungen nie absolut vermeidbar sind. Aber dafür erhalten die Betriebe auch kein trauriges Smiley. Erst gravierende Mängel im Hygienebereich, und die werden genauestens kategorisiert, führen zu Klassenabzügen. Die Einheitlichkeit der Maßstäbe und der Vorgehensweisen der Kontrolleure muss gewährleistet sein.

Die Einführung des Smileys nützt insbesondere der niedergelassenen gut geführten Gastronomie. Geschieht dies nicht durch die Lebensmittelkontrolle, so sorgen Andere mit Polemik und Dramatisierung für „Meinungen“. Kein Betrieb kann sich durch fehlende Kenntnisse des Inhabers herausreden. Hier sind auch die Verbände und die IHK gefordert.

Wir plädieren für den weiterhin risikoorientierten Ansatz der Kontrollen. Betriebe mit großen Hygiene-Defiziten erhalten das Negativ-Smiley. Sie haben die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Nachprüfung zu beantragen. Diese Betriebe werden aber auch mit erhöhter Kontrolldichte wieder aufgesucht. Wir brauchen dafür natürlich mehr Kontrolleure, dies fordern wir seit Jahren. Kurze Prüf-Intervalle sowie die Möglichkeit kostenpflichtiger Nachprüfungen für aufgefallene Betriebe bieten Chance und Anreiz, ein Negativ-Smiley wieder abzulegen.

Die Einführung des Smileys muss begleitet werden durch gute Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch wird klar: Das Smiley bezieht sich auf die Hygiene-Verhältnisse, und das Negativ-Smiley wird nur bei Vorliegen erheblicher Verstöße vergeben.

>>> „Die Wirte tragen die Kosten und sind die Buhmänner der Nation.“

Die Stadt Karlsruhe beweist: Das Smiley kann ohne zusätzliche Kosten sofort vor Ort vergeben werden. Zudem kann es von der Gastronomie als Marketing-Instrument auf der eigenen Website genutzt werden und ist so ein kostenloser Werbeträger.

Natürlich muss die Aktualität der Internetveröffentlichungen stets gewährleistet werden. Schließlich setzen auch wir auf den Erhalt und die Förderung eines qualitativ hochwertigen Tourismus incl. des gastronomischen Angebots im Land.

>>> „Ungleichbehandlung!  Die Supermärkte, Bäcker und Metzger haben es leichter.“

Wir sind für die stufenweise Einführung der Prüfungen in allen Lebensmittel verarbeitenden Bertriebe (Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte, Gastronomie) mit paralleler Zunahme der Zahl der Kontrolleure. Die Zahl der Kontrolleure ist aufzustocken und sie sind besser auszustatten (z.B. Laptops).

>>> „Was kann ein neuer Inhaber für die Sünden seines Vorgängers?“

Bei Inhaberwechsel erlischt das Smiley. Auch jetzt schon wird in diesem Fall eine neue Hygienekontrolle durchgeführt.

Stand: 01.03.2011

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