Reinhold Pix: Die Legislaturperiode endet ohne zureichende Aufstockung bei den Lebensmittel-ChemikerInnen

Die praktische Arbeit der Lebensmittelkontrolle leidet seit Jahren unter personellen  Engpässen. Betreut eine Kontrolleurin in Sachsen 200 Objekte, so sind es in Baden-Württemberg 700, mitunter  sogar über 1.000. Wie wollen die Grünen damit umgehen? Wie stehen sie zum Hygiene-Smiley und zum erneut schlechten Abschneiden Baden-Württembergs im Verbraucherschutzindex 2010? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.

Baden-Württemberg braucht eine effiziente Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe zur Einhaltung der über 200 lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Wir GRÜNEN wollen dass die amtliche Lebensmittelüberwachung ihre für den Verbraucherschutz wichtige Arbeit noch wirkungsvoller ausführen kann. Wir wollen die Lebensmittelsicherheit verbessern und eine deutliche Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden erreichen.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung überwacht die gesamte Lebensmittelkette von der Primärproduktion bis zum Endverbraucher und darüber hinaus die Sicherheit von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln. Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind der Schutz der Gesundheit und der Schutz vor Irreführung und Täuschung der Verbraucher. Weitere Aufgaben sind die Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße und eine Auskunftspflicht bei Anfragen von Jedermann über die von Erzeugnissen ausgehenden Risiken für Gesundheit und Sicherheit.

Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes müssen bei Lebensmittelskandalen KonsumentInnen schneller und umfassender über akute, aber auch langfristige Gesundheitsgefahren informiert werden. Die Bundesregierung verweist bei deutschlandweiten Vorkommnissen auf die Kompetenz der Länder. Baden-Württemberg muss bereit sein, noch enger mit anderen Ländern und dem Bund zusammen zu arbeiten und ggf. auch Kompetenzen an den Bund abzutreten.

Baden-Württemberg erreichte im Verbraucherschutzindex 2010 der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. nur Rang 10 der Länder. Diesen Stand halten wir für unzureichend und blamabel angesichts der Möglichkeiten im Land.

Die Situation der Lebensmittelkontrolle und der Lebensmittelkontrolleure in Baden-Württemberg ist unstrittig unbefriedigend.

Die Problematik aus unzureichender Personalausstattung und Aufgabenzuwachs sind uns GRÜNEN allzu gut bekannt. Wir setzen uns deshalb seit Jahren für eine Stärkung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ein und haben auch immer wieder in diese Richtung zielende Anträge im Landtag eingebracht. Das Land braucht mehr Personal für die Lebensmittelüberwachung. Notwendig sind mindestens 130 neue Stellen für die Lebensmittelkontrolle im Land. Wir GRÜNEN haben uns dafür stark gemacht und eine Aufstockung um 66 Stellen in drei Jahren auch bereits erreicht. Wir wissen, dass dies noch nicht ausreicht und setzen uns für eine weitere flächendeckende Aufstockung ein. Die Anhebung der Zahl der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure muss endlich realisiert werden.

 Eine verlässliche Lebensmittelüberwachung braucht genügend Personal

 Jeder neue Lebensmittelskandal, ob Dioxin, Gammelfleisch oder die Schädigung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel wie geschehen bei der Mais-Aussaat im Frühjahr 2008, macht deutlich, welcher Weg notwendig ist: Priorität für eine biologische und regionale Landwirtschaft, Information und Kennzeichnung sowie eine starke staatliche Lebensmittelüberwachung.

Trotz immer wieder auftretender Skandale bei Futter- und Lebensmitteln auch in Baden-Württemberg hat die Kontrollqualität in Baden-Württemberg ab- statt zugenommen. Wir setzen uns deshalb seit Jahren für eine Stärkung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ein und haben auch immer wieder in diese Richtung zielende Anträge im Landtag eingebracht. Die GRÜNEN fordern, die Versäumnisse als Folge der Zerschlagung des unabhängigen Wirtschaftskontrolldienstes 2005 aufzuholen.

Der tatsächliche, vom Land selbst bestätigte Bedarf liegt bei 130 Stellen (14/4017). Baden-Württemberg ist daher im Bereich der Lebensmittelkontrolle völlig unzureichend ausgestattet. Wir GRÜNEN haben uns dafür stark gemacht und eine Aufstockung um 66 Stellen in drei Jahren auch bereits erreicht. Wir wissen, dass dies noch nicht ausreicht und setzen uns für sofortige flächendeckende Aufstockung ein. Die 66 von der Landesregierung zugesagten Lebensmittelkontrolleure sind wie von den GRÜNEN schon mehrfach gefordert umgehend und nicht erst 2012 einzustellen. Die Behörden könnten auf engagierte Lebensmittelkontrolleure im Ruhestand und Lebensmittelkontrolleure aus anderen Bundesländern zurückgreifen.

 Amtliche Lebensmittelüberwachung: hoheitliche Aufgabe oder Privatisierung?

 Die Lebensmittelüberwachung einschließlich der Lebensmitteluntersuchung dient dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und gehört zu den klassischen hoheitlichen Aufgaben von besonderer Sensibilität und Bedeutung, die von Behörden mit eigenem Personal durchgeführt werden muss. Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben (Strafvollzug, Bewährungshilfe, Polizei u.a.) lehnen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich ab. Im Falle eines Wahlsiegs werden wir uns bei der Übertragung von bisher im öffentlichen Dienst wahrgenommenen Aufgaben auf Private von diesem Grundsatz leiten lassen.

Das Smiley ist eine Chance für den positiven Wettbewerb der „Guten“

Wir setzen uns für das Smiley-System ein. Smileys sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung und bedeuten Verbraucherschutz. Smileys fördern das Vertrauen der VerbraucherInnen in die Gastronomie. Sie nützen insbesondere der niedergelassenen gut geführten Gastronomie.

Wir GRÜNEN fordern die flächendeckende Einführung des verpflichtenden Positiv- und Negativ-Smileys bis 2012 durch Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage. Es soll nach (unangekündigter) Prüfung sofort vergeben werden. Wir fordern die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet. Grundsätzlich streben wir die stufenweise Einführung der Prüfungen aller Lebensmittel verarbeitenden Betriebe (Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte, Gastronomie) an.

Wir wissen, dass die rasche bundesweite Einführung eine große Herausforderung in der Umsetzungsphase darstellt. Dieser wollen wir uns stellen. Denn die momentane Kontrolldichte liegt viel zu niedrig. Bis zu einer flächendeckenden Kontrolliert der Betriebe setzen wir uns für eine Übergangsregelung ein. Wir plädieren dafür, dass die Smileys erst vergeben werden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Gastronomie geprüft wurde, also zeitversetzt nach Inkrafttreten der Neuregelung.

Zusammen mit den vor Inkrafttreten der Neuregelung vorliegenden Prüfergebnissen der vergangenen Monate können relativ schnell sehr viele Betriebe das Smiley erhalten.

Wir plädieren für den risikoorientierten Ansatz der Kontrollen. Wir betonen, dass Negativ-Smileys nur bei Vorliegen gravierender Verstöße vergeben werden. Wir fordern kurze Prüf-Intervalle sowie die Möglichkeit kostenpflichtiger zeitnaher Nachprüfungen für aufgefallene Betriebe als Chance und Anreiz der Nachbesserung. Diese Betriebe werden aber auch mit erhöhter Kontrolldichte wieder aufgesucht.

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