© Esther Braune/pixelio.de

Reinhold Pix bei den Fischern am Bodensee

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Anlässlich der Hauptversammlung des Internationalen Bodensee-Fischereiverbands am 16.11.2019, hielt Reinhold Pix als Sprecher für Fischereipolitik und Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, folgendes Grußwort.

Südkurier vom17.11.2019

 

Sehr geehrter Herr Sigg,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende Oktober konnte ich in der Zeitung lesen:

„Der Bodensee ist […] insgesamt in einem guten Zustand. Auch die Gewässerqualität ist gut.“ (31.10. SWR)

Das freut mich als GRÜNER natürlich ganz besonders, aber die Geschichte ist an dieser Stelle leider noch nicht zu Ende.

Dass die Laichfischerei im November 2018 mangels „laichreifer Fische“ abgesagt werden musste, lässt für Ihre Fangergebnisse 2019 – Zahlen hierzu liegen mir noch nicht vor – natürlich nichts Gutes verheißen.

Konkurrenz durch Stichlinge, Nährstoffarmut oder der Kormoran-Fraßdruck machen Ihren „Brotfischen“ besonders zu schaffen.

  • Auf manche dieser Faktoren haben wir politisch wenig Einfluss, z.B. auf die Invasiven-Arten, wie den Stichling.
  • Andere Faktoren, wie der Nährstoffgehalt sind politisch nicht in Ihrem Sinne umzusetzen. Auch das gehört zur Wahrheit einfach mit dazu!
  • Der Kormoran ist ebenfalls ein Politikum.

Kormoran

Einige von Ihnen (Herr Sigg, Frau Koops, Frau Dilger, Herr Leuch ….) waren im April bei unserem Fachgespräch „Kormoran“ zu Besuch in Stuttgart.

  • der Kormoran-Brutvogelbericht belegt einen deutlichen Zuwachs der Kormoranpopulationen in Baden-Württemberg.
  • die Fischereiforschungsstelle stellt fest, dass es zu signifikanten Schädigungen der Fischbestände durch den Kormoran kommen kann
  • Da viele der betroffenen Gebiete, aber „Schutzgebiete“ sind, haben sich die zuständigen Ministerien darauf verständigt:

 „von den möglichen Ausnahmen zur Vergrämung des Kormorans in Schutzgebieten, mit dem Ziel einer deutlichen Reduktion des Fraßdrucks Gebrauch zu machen […].“ (Wildtierbericht 2018, S. 332 u. 333).

 Das reicht mir aber nicht:

  • Ich will den wissenschaftlichen Großversuch für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee
  • Der Kormoran ist nun mal „frei, wie ein Vogel“ und, wenn in Vorarlberg vergrämt wird, dann kommt er halt zu uns.
  • Fischerei- und Naturschutzverbände, als auch die Behörden haben sich – bei meinem Fachgespräch – für eine Zusammenarbeit in diesem Bereich aufgeschlossen gezeigt haben
  • Hier sind vor allem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium gefragt.
  • Diese stehen derzeit in „engen fachlichen Austausch […] und die Gespräche laufen sehr konstruktiv“, wurde mir Mitte Oktober berichtet.

Einschätzung:

  • bei heiklen politischen Themen ist es manchmal sinnvoll die Verwaltung arbeiten zu lassen und sich politisch zurückzuhalten.
  • Sollten dort aber nicht bald Ergebnisse präsentiert werden, werde ich mein politisches Gewicht erneut in die Schale werfen.

Noch ein paar Worte zu den…

Netzgehegen

Mitte Oktober war zu lesen: „Genossenschaft treibt Pläne für Fischzucht im Bodensee voran“

Wir wurden gefragt: Wie kann man so was nur zu lassen?

Hier muss ich mal etwas klarstellen:

  • Wir verbieten natürlich nicht die Antragsstellung!
  • Wichtig ist, dass der Antrag – aufgrund geltender Regeln -abgelehnt wird.

Auf meine Frage „Sind offene Netzgehege im Bodensee genehmigungsfähig? hat das Umweltministerium geantwortet:

 „Gemäß den Bodensee-Richtlinien 2005, Ziff. 4.5 sind Netzgehege-Anlagen im Bodensee und in seinen Zuflüssen nicht zuzulassen. Diese Regelung, die mit Verwaltungsvorschrift umgesetzt wurde, hat für die entscheidende Behörde verbindlichen Charakter. Insofern wäre eine Änderung der Bodensee-Richtlinien oder eine Ausnahmeregelung von Seiten der IGKB eine – aber auch nicht die alleinige – Voraussetzung für eine Zulassung“.(Antrag 18. 04.2018)

  • Da wir nicht im Traum daran denken, die Bodensee-Richtlinie dementsprechend zu ändern, sehe ich dem Genehmigungsverfahren mit Gelassenheit entgegen.

Ich fasse zusammen:

  • Der größte Trinkwasserspeicher Europas eignet sich definitiv nicht für Experimente mit ungewissem Ausgang.
  • Die Genossenschaft hat selbstverständlich das Recht, einen Genehmigungsantrag zu stellen
  • Ebenso selbstverständlich gehen wir aber von einem ablehnenden Bescheid des Landratsamts aus.

 

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