Er fordert Modifikationen, um den Tierschutz bei der Kaninchenhaltung zu gewährleisten. Die Tierschützer erwarten, dass die Länge der Haltungseinrichtungen mindestens 1,80 Meter betragen, damit ein Kaninchen wenigstens drei aufeinanderfolgende Hoppelsprünge ausführen kann. Wenn man bedenkt, wie bewegungsaktiv Kaninchen in der freien Natur sind, ist das ein Mindeststandard, der auf keinen Fall unterschritten werden darf“.
Das Landwirtschaftsministerium hält hohe Standards und verbindliche Vorgaben in der Kaninchenhaltung ebenfalls für unerlässlich. Es hat zugesagt, sich für entsprechende Regelungen sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene einzusetzen.
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