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Pro&Contra Jagdgesetz in der Badischen Zeitung

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Pro: Reinhold Pix, Forstpoltischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion

Contra: Wolf Riedl, Kreisjägermeister des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald

PRO: Das neue Landesjagdgesetz bringt die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut und ist eine Basis für mehr Kooperation.

Die Jagd wurde über Jahrtausende ständig weiterentwickelt und den jeweils gegebenen gesellschaftlichen Anforderungen angepasst. Heute gibt es zahlreiche Ansprüche einer Gesellschaft, die auf engstem Raum gleichzeitig erfüllt werden sollen: Wohnraum, Mobilität, Ernährung, Energie und Freizeitaktivitäten. Der moderne Lebensstil prägt auch das Vorkommen von Wildtieren: Ihr Lebensraum geht verloren – im Ländle werden jeden Tag sechs Hektar Land verbaut. Straßen zerschneiden den Lebensraum – in Baden-Württemberg werden jedes Jahr über 20 000 Wildtiere tot gefahren. Freizeitaktivitäten verursachen immer mehr Störungen von Wildtieren. Acuh für den Menschen kann das Vorkommen von Wildtieren Folgen haben. Rehe, Rothirsche und Wildschweine können auf Feldern und in Wäldern enorme Schäden verursachen.

Diese Rahmenbedingungen machen deutlich, dass der Umgang mit Wildtieren in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft eine große Herausforderung ist. Das alte Jagdgesetz konnte diese Herausforderungen nicht bewältigen. Jäger wurden für diese Probleme mit verantwortlich gemacht, obwohl sie nur bedingt Einfluss auf dieses Geschehen haben.

Das neue Gesetz dagegen hat das Kernthema Jagd um Aspekte des Wildtiermanagements erweitert. Grundklage müssen wildtierökologische Erkenntnisse bilden. Das Monitoring, also die dauerhafte Beobachtung von Wildtieren, ist als eine zentrale Aufgabe der Jäger neu aufgenommen. Dabei werden sie von den Wildtierbeauftragten der Landkreise unterstützt. Die Wildtierarten, die dem Gesetz unterliegen, werden erstmals nach wissenschaftlichen Kriterien bestimmt. Die Regelungen zur Fütterung basieren auf dem Faktum, dass Wildtiere auch bei uns den Winterbedingungen angepasst sind und in der Regel ohne Fütterung auskommen. Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor, wenn revierübergreifende Konzeptionen für eine Fütterung vorliegen. Wildtiermanagement bedeutet aber auch, dass zwar die Jäger eine Hauptverantwortung im Umgang mit Wildtieren tragen. Wir wollen die Jagd und die Wildhege attraktiv erhalten, die Kompetenzen der Jagd stärken und ihre gesellschaftliche Akzeptanz auf lange Zeit sichern. Doch auch die anderen Landnutzer werden in Mitverantwortung genommen. Zum Beispiel sichert der „Generalwildwegeplan“ die für Wildtiere existentiellen Wanderkorridore und bekommt durch das neue Recht eine gesetzliche Grundlage.

Das unbestreitbar Neue am Gesetz ist, dass die gegensätzlichen Sichtweisen zu Wildtieren und Jagd unter einen Hut gebracht wurden und dass für alle Gruppierungen die wichtigsten der jeweils an die Novellierung gestellten Anforderungen erreicht werden. Dies war nur möglich durch die in den vergangenen zwei Jahren erfolgte Abstimmung zwischen Jägern, Grundeigentümern und Naturschützern. Ich wünsche mir, dass bei der Umsetzung des Gesetzes aus dieser Abstimmung eine Kooperation im Umgang mit Wildtieren wird.

Badische Zeitung vom 4. April 2014

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