Das baden-württembergische Landesjagdgesetz wurde zuletzt in den 90er Jahren novelliert, allerdings ohne substantielle Änderungen vorzunehmen. Das Jagdgesetz ist also in seinem Kern bereits über 20 Jahre alt. Seither hat sich viel verändert, sowohl verfassungsrechtlich als auch gesellschaftlich. So wurde beispielsweise der Tierschutz ins Grundgesetz und in die Landesverfassung aufgenommen. Deshalb hat die grün-rote Landesregierung jetzt einen Entwurf für ein modernes, zeitgemäßes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Baden-Württemberg vorgelegt, der diese Entwicklungen berücksichtigt.
Nach intensiven Gespräche und Vorbereitungen mit allen Interessengruppen gab es ein Konsenspaket, das der Landesjagdverband leider einseitig aufgekündigt und nun in den Krawallmodus geschaltet hat. Der Landesjagdverband hat aktuell zu „Aktionstagen“ aufgerufen.
Zum Aktionstag der Kreisjägervereinigung in Waldshut erklärt der grüne Landtagsabgeordnete Reinhold Pix: „Der Dialog mit der Jägerschaft ist mir genauso wichtig wie der Dialog mit anderen gesellschaftlichen Gruppen, denn Jagd ist Teil unserer Kultur. Unsere Jägerinnen und Jäger leisten Beachtliches bei der Regulation der Wildtierpopulationen im Spannungsfeld unterschiedlicher Landnutzungsinteressen. Sie leisten wertvolle Beiträge für den Naturschutz, die Umweltbildung und versorgen uns mit bestem Ökofleisch.“
Heute ist wissenschaftlich belegt, dass insbesondere die Fütterung der Wildtiere erst zu hohen Beständen führt, die Schäden in Wald und Flur anrichten. Und dass Katzen, die vor allem in besiedelten Gebieten auch Singvögel erbeuten, effektiver und tierschutzgerechter durch Kastrationen als durch den Abschuss einzelner Tiere reguliert werden können. Im November 2013 hat die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, Kastrationsgebote zu verhängen. „Der Abschuss von Hunden oder Katzen muss die allerletzte Lösung sein, ist Reinhold Pix: überzeugt. Hunde sollen künftig nur noch dann geschossen werden, wenn sich kein anderer Weg wie das Einwirken auf die Halter aufzeigt und die Behörden es genehmigt haben.“
Andere Regelungen wie die Wildruhe im Wald von Mitte Februar bis Mitte April sind wichtig, um die Bestände beim Schwarzwild nicht weiter explodieren zu lassen und die jungen Waldbäume vor dem Verbiss von Rehen zu schützen. „So paradox es klingen mag, eine Wildruhezeit hilft, die Bestände von Schwarzwild in Schach zu halten“, erklärt Reinhold Pix. Das ist durch mehrere Untersuchungen belegt. Eine Jagd im Februar auf Schwarzwild geht mit der Kirrung, der Anlockfütterung der Tiere, einher. Diese Kirrung, die zumeist aus energiereichem Futter wie Mais oder Trester besteht, ist zusätzliches Futter in nahrungsarmer Zeit. Dadurch sind die Jungtiere früher fruchtbar, ausgewachsene Wildsauen bekommen deutlich mehr Nachwuchs pro Sau.
Wald und Wildtiere brauchen Jagd, Naturschutz und Tierschutz. Das ist ein wichtiger Baustein des Gesetzentwurfs. „Ein modernes Wildtiermanagement wie der Gesetz-entwurf es vorsieht, setzt auf die Kooperation von Jagd, Naturschutz und Tierschutz zum Wohle von Wild und Wald. Ich bin sicher, dass der Gesetzentwurf in der Praxis überzeugt und die Jagd zukunftsfähig macht“, so Reinhold Pix abschließend.
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