Reinhold Pix: Die grün-schwarze Landesregierung kommt ihren Verpflichtungen nach
Am 18.12.2017 verabschiedete der Kreistag des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine Resolution zur Erstattung der Unterbringungskosten für Flüchtlinge durch das Land Baden-Württemberg.
Mit dieser Resolution forderte der Kreistag gemeinsam mit der Landrätin Störr-Ritter die Landesregierung auf, die ausstehenden Beträge für die Unterbringungskosten für Flüchtlinge ohne weitere Verzögerung an den Landkreis auszubezahlen. Der Landkreis beklagte aufgrund seiner finanziellen Vorleistungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen negative Folgen für seinen Haushalt und weitere Investitionen.
Der grüne Landtagsabgeordnete Reinhold Pix hat diese Resolution zum Anlass genommen eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zu stellen. „Die Kreishaushalte haben mit der Unterbringung der Flüchtlinge eine große finanzielle Herausforderung übernommen. Deshalb wollte ich sichergehen, dass die Kreise die ihnen zustehenden Geldern auch tatsächlich erhalten.“
Das zuständige Innenministerium hat zur Kleinen Anfrage 16/3288 Stellung genommen. So hat der Landkreis im Juli 2017 für die Unterbringung im Jahr 2015 bereits 95% der Kosten erstattet bekommen. Für das Jahr 2016 liegen dem Ministerium die abschließenden durch das Regierungspräsidium geprüften Zahlen noch nicht vor.
Aber auch für 2016 hat das Land bereits durch die laufenden Auszahlungen der Pauschalen an den Landkreis erhebliche Teile der erbrachten Leistungen abgegolten. Im Jahr 2016 hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald tatsächliche Erstattungen in Höhe von 40.268.769,00 € und im Jahr 2017 in Höhe von 8.730.672,61 € vom Land überwiesen bekommen. Die bereits ausbezahlten Pauschalen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 15 Abs. 5 FlüAG) für jeden aufgenommenen und untergebrachten Asylbewerber sechs Monate nach Zuteilung ausbezahlt.
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