Reinhold Pix kritisiert die Äußerungen des Feldberger Bürgermeisters zu den Plausibilitätsprüfungen der Bauflächenbedarfsnachweise.
„Das jüngst vom Bürgermeister aus Feldberg presseöffentlich angestimmte Totenklagelied über den Ländlichen Raum aufgrund der Regionalplan-fortschreibung entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage. Bürgermeister Wirbser polemisiert gegen besseres Wissen gegen Entscheidungen der Landesregierung, anstatt die ihm zahlreich gegebenen sachlichen und sehr klaren Erläuterungen aus dem Verkehrsministerium zur Kenntnis zu nehmen, “ kritisiert Reinhold Pix die öffentlichen Äußerungen Bürgermeister Wirbsers zu den Änderungen.
„Die von ihm kritisierten neugefassten Hinweise der Landesregierung zur Plausibilitätsprüfung des Bauflächenbedarfs sind Ausfluss bestehenden Bundesbaurechts und weisen die Gemeinden auf einen gesetzlich vorgegebenen Rahmenmaßstab bei der Flächenausweisung hin. Durch die Neufassung wurde auf eine statistisch mess- und nachweisbare Abschwächung beim sogenannten Belegungsdichterückgang reagiert. Hierdurch werden die Gemeinden jedoch nicht eingeschränkt in der Möglichkeit, Wohnflächenbedarf auszuweisen, wenn die Bevölkerungszahlen wachsen. Selbst bei gleichbleibenden Bevölkerungs-zahlen ist weiterhin ein Flächenzuwachs einkalkuliert. Verhindern will die Landesregierung jedoch die ungebremste bedarfsunabhängigen Flächen-ausweisung auf Vorrat. Damit soll dem gesetzlich vorgegeben Ziel der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme (Verbrauch aktuell: 90 ha/Tag bundesweit im Mittel der Jahre 2007-2010!) Rechnung getragen werden, zum anderen verhindert werden, dass durch die für Flächenerschließung notwendige Infrastruktur (Straßen, Kanäle, etc) übermäßige Kostenlasten auf die Kommunen fallen, die nicht dem Bedarf der Kommune entsprechen,“ erläutert der Abgeordnete die fachlichen Hintergründe der Vorgehensweise der Landesregierung.
„Staatssekretärin Gisela Splett hat in ihrem ausführlichen Schreiben vom 2.01.2014, auf das Bürgermeister Wirbser wohlweislich keinen Bezug genommen hat, sehr klar erläutert, dass weder Einzelfallprüfungen ausgeschlossen sind noch die Gemeinden in ihrer Planungshoheit innerhalb der bestehenden Gesetze eingeschränkt werden. Zudem hat das Verkehrsministerium auf zahlreiche bestehende Förderprogramme hingewiesen, mit denen das Land den Ländlichen Raum gerade zusätzlich fördert, um so zu einem Ausgleich der Stadt-Land-Ungleichgewichte zu kommen. Hierzu zählen neben direkter finanzieller Förderung auch Ausbau und Planung der Innenentwicklung und der Schwerpunkt, den das Land auf die Sanierung und den Erhalt bestehender Verkehrsinfrastruktur legt, was in Zeiten schwindender Bevölkerungszahlen ein besonderes Problem der Kommunen ist.“ weist Pix auf den Inhalt des Schreibens der Staatssekretärin an Bürgermeister Wirbser hin.
Auch die Frage der Zugehörigkeiten zu Regionalplangebieten sieht Reinhold Pix kritisch. „Herr Wirbser schreibt seinen Brief im Namen des Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald, vertritt aber diesbezüglich eindeutig Partikularinteressen der Gemeinde Feldberg, die gegen andere Kreisgemeinden, wie z.B. Schluchsee oder Lenzkirch und deren Einzelhandelsinteressen gerichtet sind.“
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