Edith Sitzmann MdL (GRÜNE): „Endscheidungsspielräume der Hochschulen werden erweitert und die Akademische Selbstverwaltung gestärkt.“
Reinhold Pix MdL (GRÜNE): „Mit der Qualitätssicherung beim Promotionsverfahren setzt das Land Baden-Württemberge neue Maßstäbe.“
Für mehr Qualität von Forschung und Lehre hat Grün-Rot das Landeshochschulgesetz umfassend überarbeitet. Am 27. März stimmte der Landtag von Baden-Württemberg über die umfangreiche Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. „Wir erweitern die Entscheidungsspielräume der Hochschulen und stärken die akademische Selbstverwaltung“, betont die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Edith Sitzmann. Das Gesetz schaffe zeitgemäße Karrierewege in der Wissenschaft und ermögliche moderne Formen des Studierens und der Weiterbildung. Sitzmanns Fazit: „Vieles im Landeshochschulgesetz war von der Realität überholt und musste dringend überarbeitet werden. Das haben wir angepackt.“
2005 war das Landeshochschulgesetz durch den damaligen Wissenschaftsminister Frankenberg auf das Leitbild der unternehmerischen Hochschule getrimmt worden. „Dieses Leitbild hat nie zu unseren Hochschulen gepasst“, sagt Reinhold Pix. Sie betont, dass die Abkehr von der unternehmerischen Hochschule sich auf deren Organisation beziehe, nicht auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. „Wir setzen auch weiterhin auf unternehmungsfreudige Hochschulen. Dabei ist uns bewusst, dass die enge Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft mit zur Stärke Baden-Württembergs beiträgt“, so Reinhold Pix.
Ein zentrales Thema der Novelle, das auch die Universität Freiburg betrifft, ist die Qualitätssicherung bei den Promotionsverfahren. „Baden-Württemberg geht hier mutig voran. Als erstes Bundesland schreiben wir Promotionsvereinbarungen zwischen Doktorandinnen und Doktoranden einerseits und den Betreuerinnen und Betreuern vor“, sagt Reinhold Pix. Für Streitfälle seien Ombudspersonen vorgesehen. Ein Konvent verleihe den Promovierenden eine Stimme.
Die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Landeshochschulgesetz betrifft nicht nur die Promotionsphase. Eine wichtige Neuerung ist das Tenure-Track-Verfahren. Jetzt ist es möglich, die Berufung auf eine Juniorprofessur mit der Zusage zu verbinden, den Nachwuchswissenschaftler oder die Nachwuchswissenschaftlerin nach sechs Jahren und einer positiven Evaluation auf eine volle Professur zu übernehmen. „Das verbessert die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren erheblich“, bewertet Reinhold Pix diese Änderung.
Von den ersten Überlegungen bis zum neuen Gesetz dauerte es fast zwei Jahre, in denen es immer wieder intensive Diskussionen mit Hochschulen, Beschäftigten und Studierenden gab. Edith Sitzmann bewertet diese intensive Bürgerbeteiligung beim Landeshochschulgesetz als „aufwendig, aber wichtig“. Nur so sei es möglich, ein passgenaues, unbürokratisches Gesetz zu bekommen.
Als Beispiele für Änderungen, die sich erst im Verfahren ergeben hatten, nannte Sitzmann die Abschaffung der verbindliche Orientierungsprüfung, die Abschaffung der Promotionshöchstdauer sowie den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, Prüfungsgebühren zu erheben. „Auch beim Thema Hochschulräte haben wir zugehört und sind zu einer guten Lösung gekommen, indem wir die Kompetenzen klar trennen“, so Edith Sitzmann.
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