Reinhold Pix (MdL): „Investitionen in den Ländlichen Raum machen ihn fit für zukünftige Herausforderungen.“
Die Grün-geführte Landesregierung fördert Wohnen, wohnortnahe Versorgung, Arbeiten, und attraktive Ortskerne in den Gemeinden im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg in 2017 mit 62 Mio. €. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg.
„Eine Vielzahl von Projekten im ganzen Land befinden sich im Wettbewerb um die ELR-Mittel. Nur die Projekte werden gefördert, deren Konzepte überzeugen. Sich in diesem Wettbewerb zu behaupten ist eine Auszeichnung“, sagt Pix. Das Programm für den Ländlichen Raum ist beliebt. Wie in den vergangenen Jahren gab es deutlich mehr Anträge als Mittel zur Verfügung standen.
„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern. In diesem Jahr legt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Innenentwicklung der Kommunen. So werden nahezu 50% der Mittel 2017 dafür verausgabt. Durch Innenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch eindämmen und Ortsmitten attraktiv halten“, so Pix. „Gerade mit Blick auf die demographische Entwicklung und den fortschreitenden Flächenverbrauch konzentriert sich die Förderung auf die Innenentwicklung der Gemeinde.“
„Die in den vergangenen Jahren begonnene erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms, zu der beispielsweise energieeffizientes und umweltfreundliches Bauen oder Bürgerbeteiligung gehört, wird in 2017 mit dem neuen Schwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung konsequent fortgesetzt. Nie zuvor hatten die finanzielle Ausstattung des ELR und seine neue Ausrichtung ein so großes Potenzial, den Ländlichen Raum innovativ zu halten und nachhaltig zu stärken.“, sagt Pix.
Folgende Gemeinden können sich über Mittel aus dem ELR-Programm für ihre kommunalen Projekte freuen:
Gemeinde | Maßnahme | Betrag in € |
---|---|---|
Oberried | barrierefreier Ausbau im Umfeld des Brgerhauses in Hofsgrund | 95.480 |
Friedenweiler | Baureifmachung mehrerer Grundstcke | 64.500 |
Lenzkirch | Aufwertung seine Ortsmitte | 162.500 |
St. Peter | Umbau der Mehrzweckhalle | 500.000 |
Bonndorf | Neubau eines barrierefreien Dorfgemeinschaftshauses in Wellendingen | 339.200 |
Murg | Umnutzung eines denkmalgeschtzten Bauernhauses zu einem Kulturzentrum | 318.680 |
Hohentengen | Neugestaltung der Schul- und Winkelstra§e | 169.560 |
Jestetten | Neugestaltung eines Multifunktionsplatzes | 61.320 |
Neben der Förderung für die Kommune, erhalten Privatpersonen und Unternehmen ebenfalls Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. In folgenden Gemeinden können deshalb nun zahlreiche nicht-öffentliche Projekte in Angriff genommen werden.
Privatpersonen | Unternehmen | |
---|---|---|
Oberried | 200.000 Euro | |
Kirchzarten | 40.000 Euro | 106.600 Euro |
Stegen | 87.030 Euro | |
Friedenweiler | 156.800 Euro | |
Eisenbach | 84.700 Euro | 200.000 Euro |
Lenzkirch | 156.660 Euro | |
Schluchsee | 70.000 Euro | |
St. Peter | 42.220 Euro | |
St. Mrgen | 43.010 Euro | |
Bonndorf | 100.000 Euro | |
Ühlingen-Birkendorf | 55.740 Euro | |
Grafenhausen | 40.000 Euro | 23.790 Euro |
Sthlingen | 50.000 Euro | |
Klettgau | 144.835 Euro | |
Hohentengen | 65.310 Euro | |
Jestetten | 66.050 Euro | |
Weilheim | 200.000 Euro | |
Waldshut-Tiengen | 50.000 Euro | |
Todtmoos | 18.380 Euro | |
Ibach | 20.000 Euro | |
Dachsberg | 50.000 Euro | |
Grwihl | 82.460 Euro | 200.000 Euro |
Bernau | 20.000 Euro | 152.300 Euro |
Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.
Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.
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