Reinhold Pix MdL: „Individuelle Förderung ist der Schlüssel für eine leistungsstarke und leistungsgerechte Bildungspolitik“
Ab dem kommenden Schuljahr werden drei Schulen im Landkreis Waldshut Pilotschulen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler.
- Alemannenschule – Gemeinschaftsschule Wutöschingen (LK Waldshut)
- Johann-Peter-Hebel-Grundschule Tiengen (LK Waldshut)
- Schule an der Rheinschleife – Grundschule Jestetten (LK Waldshut)
- Bertold-Gymnasium – Freiburg
Die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern legt ein besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Kindern und Jugendlichen aus weniger bildungsnahen Elternhäusern, insbesondere mit Migrationshintergrund, sowie auf die Ausgewogenheit der Geschlechter, insbesondere der Mädchen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik).
„Schülerinnen und Schüler unabhängig von Herkunft, Geschlecht und sozialem Status erhalten so individuelle Förderung, damit ist allen Kindern und Jugendlichen ein bestmöglicher Lern- und Bildungserfolg gesichert“, betont MdL Pix. „Die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen müssen möglichst frühzeitig erkannt werden. Alle Kinder und Jugendlichen benötigen geeignete Formen des Lehrens und Lernens sowie auf sie zugeschnittene Angebote der Beratung und Begleitung in ihrem Bildungsgang“, so MdL Pix.
Der Projektzeitraum ist in zwei Phasen aufgeteilt: Kern der ersten Phase (Schuljahr 2017 / 2018 – Schuljahr 2021 / 2022) ist eine modulare Struktur, in deren Rahmen Schulen schulische und außerunterrichtliche Strategien und Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler entwickelt bzw. weiterentwickelt werden. Die Arbeit innerhalb der Kernmodule wird wissenschaftlich unterstützt und begleitet (Wissenschaftlergruppe). Kern der zweiten Phase (Schuljahr 2022 / 2023 – Schuljahr 2026 / 2027) der Initiative ist der Transfer der Ergebnisse. Die in der ersten Phase beteiligten Schulen fungieren dabei als Multiplikatoren für andere Schulen. Zudem soll sich Partnern aus der Wirtschaft sowie in diesem Bereich bereits engagierten Stiftungen und Vereinen die Möglichkeit bieten, sich zu beteiligen.
Hintergrund zur gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern
Insgesamt 39 Schulen aus Baden-Württemberg profitieren von der Förderinitiative. Bundesweit nehmen bis zu 300 Schulen an der Umsetzung der Förderinitiative teil. Um die durch die Konzeption vorgegebene Netzwerkbildung unter den Projektschulen zu erleichtern, wurden sieben Pilotregionen (Cluster) eingerichtet:
- Cluster 1 (Heilbronn Stadt, Heilbronn, Hohenlohe-Kreis, Schwäbisch Hall)
- Cluster 2 (Ludwigsburg, Esslingen)
- Cluster 3 (Pforzheim Stadt, Pforzheim, Enzkreis, Calw, Freudenstadt)
- Cluster 4 (Ortenaukreis, Emmendingen, Freiburg)
- Cluster 5 (Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut-Tiengen)
- Cluster 6 (Rottweil, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis)
- Cluster 7 (Ravensburg, Biberach, Sigmaringen)
Das BMBF und die Länder tragen entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten wie folgt zur Finanzierung der Initiative bei:
- Die Kosten der vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) durchgeführten wissenschaftlichen Expertise (vgl. V.) tragen Bund und Länder zu gleichen Teilen.
- Die Länder tragen über die gesamte Laufzeit die Kosten aus der erforderlichen Unterstützung der teilnehmenden Schulen sowie den zusätzlichen Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Schulaufsicht und Landesinstitute. Insgesamt werden die Länder für die primäre Unterstützung der teilnehmenden Schulen sowie für die zusätzlichen Betreuungs- und Beratungsaufgaben für Schulaufsicht und Landesinstitute und den Transfer jährlich Mittel im Umfang von 5 Mio. Euro für die erste Phase und von 7,5 Mio. Euro für die zweite Phase einsetzen, davon mindestens die Hälfte zur Unterstützung der teilnehmenden Schulen.
- Das BMBF trägt die Kosten der Forschungsförderung (wissenschaftliche Unterstützung der Schulen, für die Wirksamkeitsevaluierung und für die ergänzende, Forschung im Rahmenprogramm) sowie die Kosten für den Projektträger. Das BMBF stellt dafür jährlich für die 1. Phase 5 Mio. Euro und für die 2. Phase 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
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