Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich l vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Aufgrund der vielen von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung schon erteilten Bewilligungen stehen allerdings nur noch in sehr begrenztem Umfang Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung. Um doch noch möglichst viele Kommunen fördern zu können, hat die Landesregierung die Förderregelungen zum 1. Januar 2014 geändert.
PM GVFG Mittel Titisee-Neustadt 2014 Badische Zeitung vom 3.4.2014
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