Pressemitteilung: Fördermittel für die umfassende Sanierung des Kurhauses in Hinterzarten stehen bereit

Reinhold Pix MdL: „Ich freue mich, dass der Wirtschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung die Fördermittel in Höhe von 727.500 Euro aus dem Tourismusförderprogramm 2016 genehmigt hat. Damit kann Hinterzarten die energetische Sanierung und Modernisierung des Kurhauses beginnen.“

„Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Schwarzwald, und als international bekanntes und geschätztes Reiseziel trägt Hinterzarten zur herausragenden Stellung des Schwarzwalds im Tourismus bei“, so Pix.

Um diesen Spitzenplatz zu halten bedarf es kontinuierlicher Investitionen in die Infrastruktur, wobei insbesondere der Nachhaltigkeitsgedanke eine große Rolle spielt.

Das aus dem Jahr 1963 stammende Kurhaus genügt aufgrund seiner veralteten Technik nicht mehr heutigen Ansprüchen und kann nur noch mit begrenzten Teilnehmerzahlen genutzt werden, dadurch hat es besonders als Kongress- und Tagungszentrum an Bedeutung verloren.

„Für einen Kurort ist ein Kurhaus eine wichtige Einrichtung, um touristische Veranstaltungen auch bei schlechtem Wetter anbieten zu können“, erklärt Pix. „Die Modernisierung und Sanierung wird Kurhaus wieder zu einem touristischen Aushängeschild Hinterzartens machen.“

Die Gemeinde veranschlagt für den Umbau insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. Im ersten der bei- den Bauabschnitte werden nun unter anderem folgende Arbeiten durchgeführt: Wärmedämmung des Dachs im Großen Kursaal, Erneuerung der Lüftungsanlage und der Beleuchtung im Großen Kursaal sowie der Bild-, Ton- und Lichttechnik und Schaffung zusätzlicher Fluchtwege.

„Der Erhalt und Ausbau eines hohen Qualitätsniveaus sowie die Weiterentwicklung nachhaltiger attraktiver Angebote an die Gäste werden dazu beitragen, die erfolgreiche Tourismusentwicklung zu sichern und auszubauen. Die Menschen suchen die Naturnähe und schätzen die landschaftliche Schönheit des Schwarzwaldes mit seinen attraktiven Angeboten“, ist sich Reinhold Pix sicher.

Badische Zeitung vom 08.07.2016

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