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Pressemitteilung: ELR-Förderung ermöglicht viele Projekte im Ländlichen Raum

Startschuss für viele Projekte im Ländlichen Raum

Reinhold Pix MdL: „Der Ländliche Raum liegt uns am Herzen – wir fördern mit über 5 Millionen Euro die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut

„Der Ländliche Raum hat große Herausforderungen zu bewältigen und braucht deshalb die Unterstützung der grün-geführten Landesregierung“, erklärt Reinhold Pix. Deshalb wurde das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um achtMillionen Euro aufgestockt. Mit der Rekordsumme von mehr als 75 Millionen Euro fördert Grün-Schwarz schwerpunktmäßig Innenentwicklung und Wohnraum – erstmals mit einem Extra-Förderzuschlag, wenn fürs Bauen Holz verwendet wird.

Aber auch kommunale Projekte erhalten 2019 nennenswerte Förderungen, so erhalten die folgenden Gemeinden Fördermittel i.H.v. 1.241.230 Euro:

Buchenbach Sanierung des Bürgersaals 164.960 Euro
Lenzkirch Modernisierung des Freibads, Kinderplanschbecken 500.000 Euro
Wutach Umbau und Sanierung der Wutachhalle 576.270 Euro

In diesem Jahr gibt es drei Millionen Euro für die Grundversorgung – etwa Dorfläden, Dorfgaststätten oder lokale Handwerksbetriebe. Auch für Unternehmensentwicklung und Arbeiten im Ländlichen Raum ist eine Vielzahl von Projekten bewilligt worden. Pix: „Zu einem lebendigen und lebenswerten Wohnort gehören wohnortnahe Versorgung, wohnortnahes Arbeiten und attraktive Freizeitmöglichkeiten.“

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. 442 Gemeinden wurden in diesem Jahr ausgewählt. „Die ausgewählten Projekte haben sich in einem Wettbewerb mit vielen anderen Projekten durchgesetzt, was eine Auszeichnung bedeutet“, freut sich der Abgeordnete.

„Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern“, betont Pix. Rund die Hälfte der Mittel 2019 werden für die Innenentwicklung der Kommunen und das Schaffen von Wohnraum verausgabt. „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und stärken die Ortskerne“, sagt Pix. „Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird auch 2019 konsequent fortgesetzt.“

Hier die Liste der Förderungen für Unternehmen und Privathaushalte, aufgrund des Datenschutzes ohne weiteren Angaben.

 

Landkreis

Breisgau-Hochschwarzwald

   
Gemeinde Euro
Breitnau Privat 140.000
Buchenbach Unternehmen 68.250
Feldberg Unternehmen 200.000
Friedenweiler Privat 122.850
Hinterzarten Privat 79.875
Lenzkirch Privat 163.300
Löffingen Privat 155.000
Oberried Privat 137.990
Schluchsee Privat 170.965
St. Peter Privat 74.725
Titisee-Neustadt Privat 155.000
Landkreis Waldshut    
Gemeinde Euro
Albbruck Privat 50.000
Bonndorf Privat 89.730
Eggingen Privat 62.500
Görwihl Privat 329.400
Herrischried Unternehmen 99.420
Hohentengen Privat 27.560
Ibach Privat 39.240
Klettgau Unternehmen/Privat 182.520
Küssaberg Privat 28.100
Laufenburg Privat 56.700
Rickenbach Unternehmen/Privat 229.160
Stühlingen Unternehmen/Privat 128.265
Ühlingen-Birkendorf Unternehmen/Privat 380.380
Waldshut-Tiengen Privat 381.405
Weilheim Privat 55.000
Wutach Privat 103.200
Wutöschingen Privat 40.000

Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

Badische Zeitung vom 15.02.2019

Badische Zeitung vom 15.02.2019

 

 

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