Pressemitteilung 10.07.2015
MdL Mielich und MdL Pix (GRÜNE) werfen Bundesverkehrsminister Steuermittelver-schwendung aus parteitaktischen Gründen vor
Als skandalös bezeichnen die Landtagsabgeordneten der GRÜNEN, Bärbl Mielich und Reinhold Pix, die Anweisung des Bundesverkehrsministeriums an das Land, das seit November 2011 ruhende Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt der B 31 West fortzuführen. „Wir sind empört, dass der Bund aus parteitaktischen Gründen wider besseres Wissen diese Anweisung erteilt und somit Steuergelder in großem Umfang verschleudert”, erklären Bärbl Mielich und Reinhold Pix. „Die Realisierungschancen stehen schlecht und das ist dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Die schwerwiegenden ökologischen Bedenken, die zum Ruhen des Verfahrens geführt hatten, sind keineswegs ausgeräumt. Die vorgesehene Trassenführung durch das Wasenweiler Ried würde eines der letzten Niedermoore Süddeutschlands zerstören. Offenbar sind Vetternwirtschaft und Parteigeklüngel dem Bundesverkehrsminister wichtiger als die Berücksichtigung schwerwiegender ökologischer Aspekte und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern”, erklären Bärbl Mielich und Reinhold Pix.
Der 2. Bauabschnitt der B 31 West sei bisher im Bundesverkehrswegeplan nur im weite-ren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft und damit hinter 164 anderen Projekten. Klare Aussagen des Bundes bezüglich einer Einstufung in den vordringlichen Bedarf gäbe es immer noch nicht. Somit liege keine Finanzierungsperspektive von Seiten des Bundes vor und folglich auch keine Realisierungsperspektive. „Es wäre sinnvoll gewesen, die Einstufung abzuwarten und dann über eine Planung zu entscheiden. Seit Jahrzehnten ist es gängige Praxis der CDU, Planungen auf Halde zu produzieren, ohne die Projekte umzusetzen. So wurden schon in der Vergangenheit Unsummen an Planungsmitteln verschleudert“, sagen die Abgeordneten. Ohne Rücksicht auf Verluste werde diese Praxis vom Bundesverkehrsminister weiter betrieben. „Wir bedauern, dass der Bund als Vorhabensträger der begründeten Auffassung des Landes nicht gefolgt ist, sondern stattdessen das Land angewiesen hat, das Planfeststellungsverfahren fortzuführen“, erklären Bärbl Mielich und Reinhold Pix.
Die Entscheidung des MVI, den Forderungen des Bundes als Auftragsverwaltung nun nachzukommen, ändere nichts daran, dass das Vorhaben verkehrspolitisch zweifelhaft und ökologisch unverantwortlich sei. Jetzt sei es wichtig, dass bei der Weiterführung der Planung die naturschutzfachlichen Erhebungen und Beurteilungen aktualisiert und die aktuellen Verkehrszahlen erhoben würden. Dann werde sich zeigen, ob die vorgesehene Trassenführung überhaupt realisierbar sei oder eine Alternative zur Untersuchung ansteht.
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