Pressemitteilung: 380 000€ für den Sportstättenausbau am Hochrhein

04.05.2015

Reinhold Pix (GRÜNE) und Hidir Gürakar (SPD): „Förderzusage für den Umbau der Tennisplätze in Waldshut-Tiengen, Rheinfelden und Todtmoos und die Sanierung der Stadthalle in Bonndorf helfen gezielt den Vereinen vor Ort und kommen der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute“

Insgesamt fördert das Land im Jahr 2015 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rd. 12,5 Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

Zu den Nutznießern gehört auch der Umbau der Tennisplätze in Waldshut-Tiengen, Rheinfelden und Todtmoos zu Kunstrasen sowie die Sanierung der Bonndorfer Stadthalle, teilen die Abgeordneten Gürakar (SPD) und Pix (GRÜNE) mit. Die gezielte Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine.

„Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Bürger und bietet das Potential, es weiter zu entwickeln“, so die Landtagsabgeordneten Gürakar und Pix. Konkret fördert das Land in den Kreisen Lörrach und Waldshut vier Projekte. Der Umbau der Tennisplätze zu Kunstrasen in Waldshut-Tiengen, Rheinfelden und Todtmoos werden mit jeweils 84 000€ unterstützt und die Sanierung der Stadthalle in Bonndorf mit 128 000€. Durch den Zuschuss des Landes können die Maßnahmen endlich umgesetzt werden.

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

Südkurier vom 04.05.2015

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