Fischer

© Carsten Przygoda/pixelio.de

Plenarrede zum Nachtangelverbot

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outfox-world vom 08.08.2017

Schwäbische Zeitung vom 07.08.2017

Schwäbische Zeitung vom 09.08.2017

 

 

Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Abgeordnete,
Lieber Dr. Bullinger, liebe FDP

und jährlich grüßt das Murmeltier….

vor fast genau einem Jahr (29.06.2016) haben wir bereits Ihren Entwurf zur Änderung des Fischereigesetztes hier im Plenum debattiert. Der einzige Unterschied zu damals: der Kollege Gall von der SPD hat noch einen ähnlichen Antrag zum Nachtangelverbot eingereicht. Der nahende Bundestagswahlkampf scheint sich also auch bei uns im Ländle bemerkbar zu machen.

Herr Bullinger, es bleibt dabei und ich kann nur wiederholen was ich bereits vor einem Jahr gesagt habe: Ihr Antrag ist durchschaubar und hat keine Aussicht auf Erfolg!!! Sie wollen wissen warum?

  1. Für Gesetzesänderungen benötigen Sie eine breite gesellschaftliche Debatte. Da reicht das Gespräch mit den Fischereiverbänden einfach nicht aus. Kennen sie denn überhaupt die Position der Tier- und Naturschützer?
  2. wäre Ihnen diese Gesetzesänderung ein wirkliches Anliegen, würden Sie auf uns, die Regierungsfraktion, zu kommen und sich ernsthaft um Mehrheiten bemühen.
  3. es gibt schlicht und ergreifend keine neuen Erkenntnisse, welche eine Neubewertung des Sachverhalts rechtfertigen.

 

Deshalb muss ich leider erneut feststellen: Ihr Antrag ist reine Selbstbeschäftigung und ein billiger Versuch einen Keil zwischen die Regierungsfraktionen zu treiben.

Da aber nun mal keine neuen Erkenntnisse vorliegen, gilt die Position der Vor-Vorgängerregierung aus CDU-FDP aus dem Jahr 2010 nach wie vor. Ich darf erneut aus der Antwort des damaligen CDU-Minister Köberle auf einen Antrag der SPD zitieren.

„Gegen eine völlige Freigabe des Angelns zur Nachtzeit sprechen zahlreiche Gründe. Vor allem wird eine Ruhezeit für die Lebewelt an den Gewässern als erforderlich erachtet, und es ist zu befürchten, dass es bei durchgehendem nächtlichen Angelbetrieb zu größeren Schädigungen der Lebensstätten und Lebensgemeinschaften der ökologisch besonders sensiblen Uferzonen käme.“

Auch wenn sich an dieser Situation bis heute nichts geändert hat, erkläre ich Ihnen gerne erneut den Sachstand!

Wir möchten den Anglern das Angeln ermöglichen. Einschränkungen erfolgen deshalb nur dann, wenn der Natur- und Tierschutz dies erfordert. Gewässerrandzonen bieten aber nun mal zahlreichen Vogelarten Schlaf- und Rastplätze. Das Nachtangeln stellt also einen höchst problematischen Eingriff in unsere Tierwelt dar!!

Die Ersetzung des derzeitigen pauschalen Nachtangelverbotes durch einen Flickenteppich aus Einzelregelungen ist –  jedenfalls für uns – keine ernsthafte Alternative, wäre aber – aufgrund der notwendigen Verbote in Naturschutzgebieten etc. – die direkte Folge.

Ein Beispiel aus Aschendorf in Niedersachsen, welches Ihnen zu Folge ja so glänzend ohne Nachtangelverbot auskommt!! Dort wollten Naturschützer ein Nachtangelverbot für ein Landschaftsschutzgebiet durchsetzen, die Angler waren aber strikt dagegen und haben eine Petition eingereicht.

Herr Dr. Bullinger, ich weiß ja nicht wie sie das sehen, aber Unmengen an Petitionen zu lokalen Nachtangelverboten bei uns im Ausschuss???? Ich finde das muss nicht sein! Ein Flickenteppich ist ein bürokratisches Monster und damit auch keine Lösung.

Und jetzt zum Jugendfischereischein: Ihre Forderung nach der Herabsetzung des Mindestalters kommt dem Wunsch nach einem „Kinderfischereischein“ gleich. Dagegen sprechen nach wie vor Tierschutz- und Kinderschutzgründe.

Erstens, Fische sind Wirbeltiere und damit schmerzempfindende Wesen und müssen dementsprechend vor vermeidbarem Leid bewahrt werden. Das Tierschutzgesetz schreibt deshalb die Sachkunde für das Verletzen und Töten von Tieren vor. Und genau diese Sachkunde kann von einem 7-jährigen Kind nicht erwartet werden, auch nicht unter sachkundiger Anleitung.

Zweitens, wir wollen aus ethisch-pädagogische Gründen das Mindestalter bei 10 Jahren belassen. Kinder können erst im Jugendalter ethisch fundierte und reflektierte Entscheidungen treffen. Bis dahin braucht es die Entwicklung von Respekt und Achtung gegenüber allen Lebewesen. Kinder begreifen das Verletzen und Töten sonst womöglich noch als Spiel.

Korrigierte Version: „Mit dieser Einschätzung ist das Land BW übrigens nicht alleine! In Berlin und Hamburg dürfen Jugendliche erst mit 12 Jahren Angeln (Hamburg hat keinen Jugendfischereischein). Drei andere Bundesländer haben den Jugendfischereischein ab 10 Jahren, eines ab 9, drei ab 8 und eines ab 7 Jahren. Das Saarland hat keine Altersbeschränkung und fünf Bundesländer besitzen schlicht keinen Jugendfischereischein (hierzu zählt auch Hamburg). Sie sehen BW steht dort wo die Mehrheit der Länder steht, und zwar aus gutem Grund!“

Ich kann sie aber beruhigen, Herr Dr. Bullinger:

Sollte es neue Erkenntnisse geben und eine Novelle des Fischereigesetzes Sinn machen, werden wir, einen Meinungsbildungsprozess in Gang setzen, uns intensiv mit allen Verbänden austauschen und schauen was andere Bundesländer bereits umgesetzt haben.

Ohne neue Erkenntnisse aber, wird es mit uns keine Veränderungen geben!! Ich fasse also zusammen:

  • Wir lehnen die Abschaffung des Nachtangelverbots aus Naturschutzgründen ab.
  • Wir lehnen die Senkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre aus Gründen des Tier- und Kinderschutzes ab.

Der Gesetzentwurf der FDP ist unausgegoren und kurzgedacht!!

Vielen Dank!

 

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