Landesbeauftragter für Tierschutz: 2012 ist es auch in Baden-Württemberg soweit

Während der Regierungszeit der CDU/FDP wurden die Anliegen des Tierschutzes in Konfliktsituationen durchweg den Interessen der Tiernutzer in Landwirtschaft, Jagd und Fischerei untergeordnet und blieben auf der Strecke. Um das zu ändern, haben wir im Koalitionsvertrag das Amt eines Tierschutzbeauftragten verankert. Dieses Versprechen wollen wir nun bis Jahresende einlösen. 

Wie in unseren Nachbarländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz wollen wir dem Tierschutz mittels eines eigenständigen Amts mit Querschnittsfunktion innerhalb der Landesregierung besonderes Gehör verschaffen. Der oder die Tierschutzbeauftragte wird weisungsunabhängig das Einhalten von Tierschutzvorschriften kontrollieren, in der Öffentlichkeit wirksam für den Schutz der Tiere eintreten und die Bevölkerung sensibilisieren.

Der oder die Tierschutzbeauftragte wird ausgestattet mit einem Initiativ- und Informationsrecht gegenüber der Amtsspitze im Ministerium für den Ländlichen Raum, ist anzuhören bei Rechtssetzungsvorhaben im Land und kann eigene Gutachten in Auftrag geben.

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