
© Carsten Przygoda / pixelio.de
Nach § 33 Absatz 2 JWMG ist die Fütterung von Schalenwild einschließlich der Ablenkfüt- terung verboten. Denn Wildtierexperten sind sich einig, dass bis auf wenige Regionen in Baden-Württemberg eine Fütterung nicht notwendig ist. Die Fütterung trägt im Gegenteil zu überhöhten Wildbeständen bei und kann Krankheitsübertragung begünstigen. Durch die
Fütterung wird der Stoffwechsel der Tiere angeregt, was wiederum zu stärkerem Verbiss an Bäumen führt. Ausnahmen sind nur im Rahmen einer durch die oberste Jagdbehörde zu genehmigenden Konzeption möglich. Dabei müssen insbesondere die Gründe und die Aus- gestaltung der Fütterung dargelegt werden. Der Fragesteller möchte die aktuelle Entwick- lung der Konzeptionen und damit einhergehender Fütterungsflächen erfragen. Vor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest ist besonders die Fütterung von Schwarzwild zu hinterfragen.
Verwandte Artikel
Besuch im Wald bei Gomadingen mit Cindy Holmberg
„Unsere Wälder helfen den Klimawandel zu bremsen, sind gleichzeitig wichtig für die Klimaanpassung und stellen somit einen zentralen Bestandteil unseres Ökosystems dar. Insbesondere die langen Hitze- und Dürreperioden setzen jedoch…
Weiterlesen »
Pressemitteilung: Vernetzung der mitteleuropäischen Luchspopulation
Um die Luchspopulation in Mitteleuropa, insbesondere in Baden-Württemberg, zu verbessern sollen Luchsweibchen ausgewildert werden. Unser Experte für Wildtierpolitikeine, Reinhold Pix, sagt dazu: „Mit der Auswilderung von vorwiegend weiblichen Luchsen schafft…
Weiterlesen »
Veranstaltung: „Der Wald als Wasserspeicher – wie schützen wir ihn“, 08.12.2022
Der Wald erfüllt eine Vielzahl von Funktionen. Unter anderem stellt er uns sauberes Trinkwasser zur Verfügung. Waldböden geben Niederschläge nur langsam an das Grundwasser ab. Dadurch können schädliche Stoffe wie…
Weiterlesen »