Keine unnötigen Qualen durch Tierversuche

Tierversuche bedeuten für die verwendeten Tiere zwangsläufig Qualen. Sie werden getötet, operiert oder durch Quälerei zum Einsatz gezwungen. So lässt man beispielsweise Primaten in der Woche vor einer Versuchsreihe dursten, um sie gefügig zu machen. Die Zahl der Tierversuche steigt in Deutschland seit 2000 wieder kontinuierlich. Baden-Württemberg ist dabei ganz vorne dabei: Es gibt im Land über 50 Einrichtungen, denen durch die Regierungspräsidien Tierversuche genehmigt wurden. Allein im Jahr 2007 wurden in Deutschland an 600.000 Tieren Tests durchgeführt. Dabei hat der Tierschutz in Deutschland seit 2002 Verfassungsrang und die Forschungsfreiheit darf nicht mehr unbegrenzt auf dem Rücken der Tiere ausgelebt werden.

Schließlich geht es auch anders: Es gibt ausreichend Forschungsmethoden, die den weitgehenden Verzicht von Tierversuchen ermöglichen. Beispielhaft sind hier Computersimulationen und die Arbeit mit In-Vitro-Kulturen zu nennen. Oft sind diese den Tierversuchen sogar überlegen, da sich die Ergebnisse der Tierstudien oft nur schlecht auf Menschen übertragen lassen.

Wir werden diese Ersatzmethoden in Baden-Württemberg stärker fördern. Das Land wird die diesbezüglichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes konsequent umsetzen. Wir Grünen setzen uns daher für eine jährliche Reduzierung der Tierversuche von 10 % ein. Die Versuche an Primaten müssen so schnell wie gesetzlich möglich völlig abgeschafft werden. Im Bundesrat muss Baden-Württemberg sich für eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes und der Verordnungen einsetzen, damit diese Tierquälerei möglichst wirkungsvoll
eingedämmt wird.

Wir streben  an, jedem und jeder Studierenden ein tierversuchsfreies Studium zu ermöglichen. Ein solches ist in Baden-Württemberg in Fächern wie Biologie oder Medizin bisher kaum möglich. Dabei ist es für immer mehr Studierende eine Gewissensentscheidung, Tieren kein unnötiges Leid zuzufügen. Diese richtige Entscheidung darf die Studienfachwahl nicht länger beeinträchtigen.

Tiere dürfen nicht mehr wie „Verbrauchsgegenstände“, denen man unbedenklich jegliche Qualen zufügen darf, behandelt werden.

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