Antrag 14/4468: Kennzeichnungspflicht von sog. Käseimitaten
Auf Brötchen, Überbackenem und in Antipasti findet sich zunehmend ein billiger Industriemix aus Pflanzenfett, Eiweiß, Geschmacksverstärker, Aroma- und Farbstoff. Geschätzte 100.000 t/Jahr werden deutschlandweit in Imbissen, Bäckereien und Gaststätten bereits verarbeitet, doch Verpackung und Speisekarte liefern den Verbrauchern und Gästen oft keinerlei Hinweis auf diese Fälschung.
Lebensmittelindustrie und Gastronomen profitieren: Das in nur 20 Minuten hergestellte Billigprodukt lässt sich leicht verarbeiten, ohne dass KonsumentInnen die Fälschung schmecken. Verwendet wird der Ersatzstoff mit Geschmacksrichtungen wie „Mozzarella“, „Schafskäse“ oder „Frischkäse“ sowohl in Reinform als auch zur Streckung von Käse. Dabei gibt die EU-Käseverordnung unmissverständlich vor, dass bei einem Imitat die Bezeichnung „Käse“ in jeglicher Wortkombination tabu ist.
Reinhold Pix stellt klar: „Es kann nicht sein, dass sich VerbraucherInnen über die Zutatenliste mühsam zusammenreimen müssen, ob sie echten Käse oder Käseersatz essen. Sie müssen sich objektiv entscheiden können, was sie einkaufen und wie sie sich ernähren.“ Minister Hauk dagegen will wieder einmal einen Missstand herunterspielen: Er empfiehlt den Verbrauchern im Zweifelsfall lapidar die Nachfrage beim Verkäufer!
Immerhin 1 Mio. Liter Milch werden durch das Imitat ersetzt. Angesichts des für Bauern dramatischen Milchpreisverfalls ist diese Irreführung nicht hinnehmbar – und die mangelnde Positionierung des Ministers ist nur noch als grotesk zu bezeichnen!
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