Am 8. Oktober hat der Landtag den überarbeiteten Entwurf für ein neues Jagdgesetz diskutiert. Die Opposition lehnt die Regierungspläne weiter ab.
Das neue Gesetz berücksichtigt zentrale Forderungen des Tier- und Naturschutzes. „Totschlagfallen“ werden verboten und die Möglichkeit, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen, eingeschränkt.
Diese Reform wird den gesellschaftlichen Ansprüchen an die Jagd im Verhältnis zum Tier- und Artenschutz gerecht.
Verwandte Artikel
Nach Verena kommt Reinhold
Reinhold Pix: „Ein Luchs ist bekannt für Pinselohren, gute Tarnung und scharfe Augen. Was davon auf mich zutrifft, überlasse ich in der Bewertung lieber anderen. Auf jeden Fall freue…
Weiterlesen »
Kleine Anfrage: Rundholzbegasung in Horb am Neckar
Baden-Württemberg setzt sich im Rahmen der Holzbau-Offensive in besonderem Maße für den regionalen und klimaschutzgerechten Einsatz von heimischen Holz ein. Verschiedene regionale Sägebetriebe in Baden-Württemberg haben ihre Werke in den…
Weiterlesen »
Pressemitteilung: 14. Wildtierpolitisches Treffen im Landtag setzt neue Impulse für nachhaltiges Wildtiermanagement
Wildtiermanagement in Baden-Württemberg: Wissenschaftliche Expertise trifft Praxiserfahrung Stuttgart. Wie kann Baden-Württemberg die Afrikanische Schweinepest (ASP) eindämmen? Wie lässt sich das Rotwildmanagement zukunftsfähig gestalten? Diese und weitere zentrale Fragen des modernen…
Weiterlesen »