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Jagdgesetznovellierung im Parlament

Am 8. Oktober hat der Landtag den überarbeiteten Entwurf für ein neues Jagdgesetz diskutiert. Die Opposition lehnt die Regierungspläne weiter ab.

Das neue Gesetz berücksichtigt zentrale Forderungen des Tier- und Naturschutzes.  „Totschlagfallen“ werden verboten und die Möglichkeit, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen, eingeschränkt.

Diese Reform wird den gesellschaftlichen Ansprüchen an die Jagd im Verhältnis zum Tier- und Artenschutz gerecht.

Badische Zeitung vom 9.10.2014

südwestpresse vom 04.11.2014

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