Am 8. Oktober hat der Landtag den überarbeiteten Entwurf für ein neues Jagdgesetz diskutiert. Die Opposition lehnt die Regierungspläne weiter ab.
Das neue Gesetz berücksichtigt zentrale Forderungen des Tier- und Naturschutzes. „Totschlagfallen“ werden verboten und die Möglichkeit, wildernde Hunde und Katzen zu erschießen, eingeschränkt.
Diese Reform wird den gesellschaftlichen Ansprüchen an die Jagd im Verhältnis zum Tier- und Artenschutz gerecht.
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