
© Rainer Sturm /pixelio.de
Zum Urteil des BGH zur Nadelrundholzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg und die politischen Konsequenzen erklärt Reinhold Pix, forstpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen:
„Klatsche für das Kartellamt, Bestätigung für das Land Baden-Württemberg: Der Wald ist mehr als ein Bretterlager – das sieht auch der Bundesgerichtshof so! Dieses positive Signal greifen wir auf.
Die weiteren Schritte der geplanten Forstreform und der vorgesehenen Strukturveränderungen gilt es jetzt in Ruhe abzuwägen. Dabei gilt es, sowohl die Vorgaben des novellierten Bundeswaldgesetzes als auch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zu beachten.
Es geht weiterhin darum, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen für das Forstpersonal sowie Kommunale und Private Waldbesitzer. Für uns Grüne stehen dabei die vielfältigen Funktionen des Waldes im Vordergrund. Er erfüllt wichtige ökologische Funktionen wie Luftreinhaltung, Klimaschutz oder Wasserreinhaltung. Er ist gleichzeitig Erholungsraum für unsere Bürgerinnen und Bürger. Das so genannte Einheitsforstamt hat geholfen, hohe Standards in der Bewirtschaftung im baden-württembergischen Wald umzusetzen. Die bisher bereits hohen Standards müssen beibehalten und ausgebaut werden.
Das Land steht in der Pflicht, die Förderprogramme und gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und im Landeswald eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Von den kommunalen Waldbesitzern erwarten wir, dass sie ihrer Verantwortung für ihren öffentlichen Wald gerecht werden und die Bewirtschaftungsstandards, die in Form einer naturnahen Waldwirtschaft bislang galten, fortführen und analog zum Landeswald weiterentwickeln. Dafür braucht es ausreichend qualifiziertes Personal, das eine umfassende Nachhaltigkeit auf der Fläche sichert. Es dürfen keine weißen Flecken in der Betreuungsstruktur entstehen.
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