Antrag 14/4872: Schadstoffe in Lebensmitteln; hier: Benzol in Getränken
Erst nachdem Verbraucherverbände das Vorkommen von Benzol in Erfrischungsgetränken öffentlich anprangerten, veranlasste Verbraucherschutzminister Hauk amtliche Untersuchungen. Fazit: Benzol in Vitamin-C-haltigen Getränken lässt sich ohne Probleme vermeiden, wenn Rezeptur oder Hitzebehandlung verändert werden. Die EU-Rechtslage sieht vor, dass Belastungen durch Zusätze so weit zu begrenzen sind, wie sie durch „gute Praxis“ sinnvoll erreicht werden können. Die Hersteller haben nun ihr Verfahren bereits umgestellt.
Anders bei Baby-Karottensäften: Trotz weit überhöhter Benzolgehalte wird die Datengrundlage immer noch als unzureichend eingestuft. Hier muss der Gesetzgeber für klare Grenzwerte sorgen. Reinhold Pix: „Wieder einmal wird das Versagen des Verbraucherinformationsgesetzes deutlich: Die Behörden verheimlichen die Namen der Hersteller, die ihren Kunden zu hohe Benzolgehalte zumuten.“
Öko-Test 5/2009: http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=92715;bernr=07
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