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Antrag: Sind offene Netzgehege im Bodensee genehmigungsfähig?

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Der Bodensee dient über fünf Millionen Menschen als Trinkwasserreservoir, ist ein beliebtes Freizeit- und Tourismusziel und beherbergt zahlreiche geschützte, seltene und gefährdete Tierarten.

Aquakulturen im Bodensee sind durch die Bodensee-Richtlinie der Internationa- len Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) explizit untersagt. Dennoch soll laut Medienberichten in absehbarer Zeit ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden.

Dieser Antrag soll die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Genehmigungsantrag erfragen. Außerdem werden die Be- lange von Gewässerschutz, Trinkwasserversorgung, Fischerei und Tourismus- bzw. Freizeitnutzung berücksichtigt.

Drucksache 16/3880

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