Seit der Einführung des JWMG und der Anpassung der Jagdausbildung an die neuen Herausforderungen der Jagd bzw. des Wildtiermanagements nimmt Baden- Württemberg einen Spitzenplatz in der Ausbildung von Jägerinnen und Jägern ein. Auf die Ausbildung folgt eine Prüfung, die hohe, vom Land vorgegebene Kriterien erfüllt. Im Jahr 2006 wurde der Landesjagdverband mit der Organisation und Durchführung der Jägerinnen- und Jägerprüfung beliehen und führt diese Aufgabe im ständigen Austausch mit dem Land durch.
Den Rahmen für die Jägerinnen- und Jägerprüfungen gibt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der entsprechenden Prü- fungsordnung vor. Die Ausführung der Jägerinnen- und Jägerprüfung übernimmt der Landesjagdverband als beliehene Prüfungsstelle. Die enge Zusammenarbeit von Behörde und Verband erwies sich in den letzten Jahren als sehr effektiv und bildete die Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausbildungs- und Prüfungsqualität.
Auf diesem Weg der ständigen Weiterentwicklung sollte fortlaufend überprüft werden, welche Maßnahmen noch zu treffen sind, die Qualität der Prüfungen zu erhöhen. Dabei sollte jede Reform sowohl Prüflinge wie auch Prüfende berück- sichtigen. Die Prüfenden des Landesjagdverbands übernehmen ehrenamtlich eine wertvolle Arbeit, für die das Land sehr dankbar ist. In der öffentlichen Debatte ist vermehrt der Vorwurf von nicht einheitlichen Standards in der Durchführung der Prüfungen aufgekommen. Auch zum Schutz der Prüfenden ist es die Aufgabe des Landes, diesen Fällen nachzugehen. Es müssen zudem Mechanismen gefunden werden, welche die in den Raum gestellten allgemeinen Vorwürfe an die Jäge- rinnen- und Jägerprüfung in Baden-Württemberg konstruktiv aufgreifen und die Qualität der Prüfungen bestätigen. Ziel des Antrags ist es daher, Kenntnisse zur Durchführung der Jagdprüfung und ggf. deren Weiterentwicklung zu gewinnen.
Drucksache 17 / 5552
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