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Antrag: Die Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg

Das Auerhuhn unterliegt als artenschutzrechtlich streng geschützte Vogelart dem Anhang I der europäischen Vogelschutzrichtlinie. Der Erhalt der Art ist somit von gesamteuropäischem Interesse.
Dennoch hat sich die Situation des Auerhuhns in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verschlechtert.

Aktuelle Ergebnisse des von verschiedenen Institutionen regelmäßig durchgeführten Auerhuhnmonitorings zeigen, dass das Auerhuhn in Baden-Württemberg in seinen letzten verbliebenen Refugien im Schwarzwald akut vom Aussterben bedroht ist. Während im Jahr 2012 im gesamten Schwarzwald 315 Hähne erfasst wurden, so waren es im Jahr 2021 nur noch 114 Hähne. Das arttypische Geschlechterverhältnis von 1:1 vorausgesetzt, ist für das Jahr 2021 von einer Gesamtpopulation von 228 Auerhühnern in Baden-Württemberg auszugehen. Insbesondere im Hinblick auf die für eine überlebensfähige Population beschriebene Mindestzahl von 500 Auerhühnern sind diese Zahlen als alarmierend zu betrach- ten.

Für die Zukunft der hochgradig gefährdeten Auerhuhnpopulation im Schwarzwald ist insbesondere die Verbindung der verbliebenen Lebensräume zwischen Nord- und Südschwarzwald von großer Bedeutung. Findet eine endgültige Trennung der jeweiligen Teilpopulationen statt, so muss von einem beschleunigten Aussterben des Auerhuhns in Baden-Württemberg ausgegangen werden.

Antrag 17/1421

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