Reinhold Pix MdL: Staufen erhält 23.370 Euro für Sicherheitsmaßnahmen an der Burgruine
„Wir leben in einer geschichtsträchtigen Region, wie die große Anzahl an Burgen und Burgruinen zeigen. Damit diese Geschichte interessant und „fassbar“ bleibt, müssen diese Denkmäler erhalten bleiben“, so Pix.
Zum Erhalt und zur Sanierung von 68 Kulturdenkmale in Baden-Württemberg hat die grüngeführte Landesregierung insgesamt 5,3 Millionen Euro freigegeben. Diese werden aus Landesmitteln finanziert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
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Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de
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