Pressemitteilung: Kartellrecht hebelt kommunale Selbstbestimmung aus

Reinhold Pix: Daseinsvorsorge gehört in die öffentliche Hand muss nachhaltig ausgestaltet sein

„Die kommunale Selbstverwaltung ist ein verfassungsmäßig garantiertes Gut und darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden“, fordert der Abgeordnete Reinhold Pix und begrüßt die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Titisee-Neustadt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Deshalb bat er in einem Schreiben an Umweltminister Franz Untersteller um eine Einschätzung des derzeit gültigen Leitlinienkatalogs des Bundeskartellamts, der die Gestaltungsspielräume der Gemeinden stark beschränkt. Ferner will er erfahren, ob sich das Umweltministerium beim Bund für eine Veränderung des Leitlinienkatalogs einsetzt, um auch die Kommunen im Land darin zu bestärken eigene Wege bei der Vergabe der Konzessionen im Energiesektor zu gehen.

Die Stadt hat vor drei Jahren Anstrengungen unternommen, die Stromversorgung zu rekommunalisieren und die Grundversorgung zukunftsfähig, nachhaltig und mit Bürgerbeteiligung zu gestalten. Das Bundeskartellamt hat daraufhin nach einer Beschwerde eines Mitbewerbers um die Konzession angebliche Verstöße bei der Vergabepraxis moniert und eine Mißbrauchsverfügung angedroht, die noch nicht ergangen ist.

Die Stadt wehrt sich nunmehr gegen die durch auf dem Amtsweg ergangene und durch Rechtsprechung verfestigte Ausgestaltung der Leitlinien und der damit verbundenen Einschränkungen der Gestaltungsrechte der Gemeinden mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

„Es ist mir sehr wichtig, dass die öffentliche Hand den Einfluss auf die Ausgestaltung der Energieversorgung behält, um eine ökologische und bürgernahe Ausrichtung erzielen zu können“, so Pix. „Die Versorgung mit Energie gehört genauso wie die Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge und sollte deshalb im öffentlichen Besitz verbleiben.“

Badische Zeitung vom 29.01.2015

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